«Der Stadtrat hat betreffend die Velomassnahmen im Rahmen der Sanierung und Neugestaltung der Usterstrasse seine Finanzkompetenzen überschritten», sagt der Dübendorfer SVP-Gemeinderat Lukas Schanz.
Am 29. Januar legte er deshalb Rekurs beim Bezirksrat Uster ein – gegen das vier Tage zuvor vom Stadtrat genehmigte Bauvorhaben. Im Rahmen des Projekts soll eine durchgehende Veloverbindung erstellt und die Bushaltestelle Bauhof barrierefrei umgebaut werden, zudem sollen Fussgängerübergänge ergänzt sowie bestimmte Strassenabschnitte saniert werden.
Gerade die Velomassnahmen, die mit einem Kredit von 970’000 Franken genehmigt wurden, sind Gemeinderat Schanz ein Dorn im Auge – denn nur 200’000 Franken davon wurden als neue Ausgaben ausgewiesen, die übrigen Kosten als gebundene Ausgaben.
«Der Stadtrat hat meiner Meinung nach die Aufteilung der Kosten nicht sauber vorgenommen. Die gesamten Kosten müssten als neue Ausgaben gelten, womit diese die Finanzhandlungskompetenz des Stadtrats überschreiten würden und mindestens der Gemeinderat beigezogen werden müsste. Das ist aber nicht passiert», so Schanz.
Der Stadtrat ist befugt, innerhalb eines Projekts maximal 300’000 Franken als neue Ausgaben zu bewilligen. Wären die gesamten Projektkosten von 970’000 Franken neue Ausgaben, so müsste das Projekt vor den Gemeinderat kommen. Durch die Teilung der Kosten war dies nicht der Fall – und aus Sicht von Schanz nicht gerechtfertigt.
Die Sache mit der Kostenaufteilung
Laut dem Beschluss des Bezirksrats ist «die vorgenommene Aufteilung der Kosten für die Velomassnahmen in neue und gebundene Aufwände mit Blick auf die Abgrenzungskriterien nur ungenügend nachzuvollziehen». Da keine Instandsetzungsarbeiten vorgesehen seien, sondern sämtliche Arbeiten auf die Erstellung der Veloinfrastruktur und verbesserte Querungsmöglichkeiten für Fussgänger zurückzuführen seien, sei keine Unterscheidung nach neuen oder gebundenen Ausgaben innerhalb des Teilprojekts vorzunehmen. Damit seien die gesamten Kosten entweder als neue oder gebundene Ausgaben zu qualifizieren.
Im konkreten Fall würden die Massnahmen gemäss Entscheid zu einer erheblichen Umgestaltung des Strassenraums führen, weshalb man von neuen Ausgaben ausgehen könne – dies sei nämlich dann der Fall, wenn die Aufwendungen über den Unterhalt des bestehenden Strassennetzes und dessen Anpassung hinausgingen.
Einzig punkto Dringlichkeit, welche eine gebundene Ausgabe rechtfertigen könnte, sieht der Beschluss das Vorhaben als gerechtfertigt.
«Effizienter und kostengünstiger»
Für den Bezirksrat ist die Aufteilung der Kosten also nicht abschliessend gesetzlich gestützt, weshalb er den Rekurs am 12. April guthiess. Dem Stadtrat blieb damit eine fünftägige Frist, dagegen beim Verwaltungsgericht in Zürich Beschwerde zu erheben. Ansonsten müsste das Projekt sistiert oder vor den Gemeinderat gebracht werden.
Der Beschluss des Bezirksrats erfreut Gemeinderat Schanz. Er sieht darin die Möglichkeit, bei den Plänen mitzubestimmen. «Ich war nicht glücklich mit dem Projekt, weil es aus meiner Sicht unnötig gross und teuer gemacht wurde – knapp eine Million für einen Veloweg, der selten genutzt wird, ist viel Geld», so Schanz. Ausserdem wolle der Stadtrat die Strassenführung unnötig anpassen und Verkehrshindernisse bauen.
Er hoffe dennoch, dass das Projekt nicht gestoppt werde, sondern im Gemeinderat diskutiert werden könne, sagte Schanz nach Bekanntgabe des Beschlusses. «So können wir schauen, ob es effizientere und kostengünstigere Möglichkeiten gibt.»
Baustart verzögert sich
Und so wird es kommen: Auf Nachfrage schreibt Rico Roffler, Leiter der Behördendienste und stellvertretender Stadtschreiber der Stadt Dübendorf, der Stadtrat habe sich gegen eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht entschieden. «Das Projekt wird nun dem Gemeinderat vorgelegt», so Roffler. Damit hat Schanz sein Rekursziel erreicht, und das Vorhaben wird neu aufgerollt und diskutiert.
Mit dem Hin und Her um den Veloweg bleibt aber besonders eines auf der Strecke: dessen Umsetzung. «Der Baustart wird sich um etwa ein Jahr verschieben», so Roffler.