Der Vorfall liegt fast drei Jahre zurück. Am 4. Juli 2021 rückte eine Polizeipatrouille zur Wohnung einer 54-jährigen Frau im Glattal aus. Weil Gefahr bestand, sie könnte sich etwas antun, sollte sie fürsorgerisch untergebracht werden. Damit war diese jedoch alles andere als einverstanden.
Polizei musste Verstärkung holen
Sie verbarrikadierte sich in ihrer Wohnung und verhinderte eine Weile erfolgreich, dass sich die Polizisten Zutritt verschaffen konnten. Als sie es schliesslich doch geschafft hatten, wurden der Frau die Hände auf dem Rücken mit Handschellen fixiert, und sie wurde auf den Boden gesetzt.
Die Glattalerin erholte sich damals von einer Rückenoperation. Im Sommer 2021 ging sie von sich aus ins Spital Uster. Dort wurde bei ihr «eine psychische Störung sowie eine Selbstgefährdung» diagnostiziert, und der Arzt ordnete die fürsorgerische Unterbringung, also eine Zwangseinweisung in die psychiatrische Klinik an. Aus Angst vor dem Klinikaufenthalt flüchtete die 54-Jährige nach Hause, worauf der Arzt die Polizei alarmierte.
Die Frau benahm sich laut Aussagen der Polizei äusserst renitent. Deshalb sei sie unsanft angefasst und stillgestellt worden. Die Beamten mussten sogar Verstärkung anfordern. Bei dieser Verhaftungsaktion hätte die 54-Jährige Verletzungen davongetragen, weshalb sie die Polizisten wegen Körperverletzung und Amtsmissbrauch zur Anklage brachte.
Keine übermässige Gewalt
Für das Bezirksgericht Uster gibt es keine Hinweise darauf, dass die Polizisten Grenzen überschritten und unverhältnismässig gehandelt hätten. Sie hätten sich viel Zeit genommen und das Gespräch gesucht, was aber nicht zum Ziel geführt habe.
Die Frau habe sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden. Wenn sie verletzt worden sei, dann sei dies nicht beabsichtigt gewesen, sondern eher auf Fahrlässigkeit zurückzuführen.
Die Richter sprachen nun alle vier Polizisten vollumfänglich frei. Für ihre Anwaltskosten bekommen die Beamten Entschädigungen zwischen rund 13'000 und 18'000 Franken ausbezahlt. Sämtliche Verfahrenskosten gehen auf die Gerichtskasse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Staatsanwaltschaft wollte Verfahren einstellen
Dass es fast vier Jahre gedauert hat bis zum ersten Urteilsspruch, hat einen einfachen Grund: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren zweimal eingestellt. Damit war das Obergericht allerdings nicht einverstanden, weshalb es am 7. Februar zur Verhandlung vor Gericht kam.
Auch dafür fallen nochmals Kosten an: Der Klägerin wurde für das Beschwerdeverfahren vor dem Obergericht eine reduzierte Prozessentschädigung von 4500 Franken zugesprochen.