Gegen 250 Einsätze leistet die Feuerwehr Dübendorf–Wangen-Brüttisellen pro Jahr. Viele dieser Einsätze bleiben den Angehörigen der Notfallorganisation in Erinnerung – derjenige vom 1. März dieses Jahres wohl aber ganz besonders.
Ein früherer Kollege als Täter
Kurz nach 2.30 Uhr geht in jener Nacht der Pager ab: ein Aufgebot zu einem Brand, der ausgerechnet vor dem Depot in Dübendorf ausgebrochen sein soll. 25 Angehörige der Feuerwehr rücken aus. Vor Ort sehen sie dann recht schnell, dass es nirgends brennt.
Ebenso schnell ist auch klar, wer die Helfer aus dem Schlaf gerissen hat. Es ist ein ehemaliger Angehöriger dieser Organisation. Das geht aus einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft zu diesem Fall erlassenen Strafbefehl hervor.
Er wollte einfach ein Geschenk bringen
Der Grund für den absichtlich ausgelösten Fehlalarm mitten in der Nacht: Der Mann «beabsichtigte mit seiner Meldung, ehemalige Feuerwehrkollegen aus dem Bett zu holen, um diese wiederzutreffen und ihnen ein Geschenk zu geben», heisst es im Strafbefehl. Ein Geschenk in Form von zwei selbst gemalten Bildern, wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage bekanntgab. Weshalb die Feuerwehr beschenkt werden sollte, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor.
Youtube-Video von Tat gemacht
Beim Mann, der den Notruf für das erfundene Feuer absetzte, handelt es sich um einen 51-Jährigen. Er ist nicht nur geständig, sondern die Beweislage gegen ihn ist auch exzellent.
Denn – und das ist ein weiterer unglaublicher Aspekt dieses Falls – der Mann hatte sich gemäss Staatsanwaltschaft selber gefilmt, als er auf dem Weg zum Feuerwehrdepot war und dabei über die geplante Tat gesprochen. Und er nahm sich weiter auf, nachdem er über die Notrufnummer 118 den Alarm ausgelöst hatte und vor dem Depot wartete.
Dieses Video lud er danach auf die Plattform Youtube. Dort ist es mittlerweile jedoch nicht mehr zu finden.
Kosten von mehreren tausend Franken
Der Ex-Feuerwehrmann wurde nun wegen des Tatbestands des «falschen Alarms» verurteilt. Er erhielt eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 80 Franken.
Auf den Widerruf einer früheren, bedingten Geldstrafe wurde verzichtet, hingegen muss der 51-Jährige die neue Strafe bezahlen. Dies, weil gemäss Staatsanwaltschaft «zu erwarten ist, dass der Vollzug der neuen Geldstrafe genügt, damit der Beschuldigte keine weiteren Straftaten mehr begeht».
Damit wird die nächtliche Aktion richtig teuer. Denn nebst der Geldstrafe von 4800 Franken sind auch 800 Franken Verfahrenskosten zu übernehmen. Zu diesen insgesamt 5600 Franken kommt noch eine Rechnung der Feuerwehr, die laut der Organisation fast der Hälfte des Geldstrafen-Betrags entspricht. Total ergeben sich also mehrere tausend Franken Kosten für den Mann, der nicht mehr arbeitstätig ist.
Ein seltener Fall
Bei der Feuerwehr Dübendorf–Wangen-Brüttisellen erinnert man sich nur an einen weiteren bewusst falschen Alarm in den vergangenen zehn Jahren. Für den jüngsten Fall vom März, der mit dem Strafbefehls-Urteil rechtskräftig abgeschlossen ist, hat ein Verantwortlicher der Feuerwehr eine ebenso klare wie kurze Klassifizierung: «bireweich».