Am Donnerstag vergangener Woche kam es gegen 12.30 Uhr auf der Verzweigung Neuhofstrasse/Bahnhofstrasse zu einer Kollision eines Autos mit einer Fussgängerin mit Rollator. Die 50-jährige Passantin wurde dabei laut Polizeiangaben schwer verletzt. Nach der medizinischen Erstversorgung transportierte ein Rettungsteam die Frau ins Spital. Die Lenkerin des SUV blieb unverletzt.
Wegen des Unfalls musste die Neuhofstrasse bis kurz vor 16 Uhr gesperrt werden, die Verkehrsgruppe der Feuerwehr richtete eine Umleitung ein. Der am Unfall beteiligte Personenwagen wurde sichergestellt, wie die Kantonspolizei in einer Mitteilung schreibt.
Der Unfallhergang ist derzeit unklar und wird durch die Kantonspolizei Zürich in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft untersucht. Spezialisten der Kantonspolizei sowie des Forensischen Instituts Zürich sicherten die Spuren am Unfallort und am beteiligten Auto. Der betroffenen Frau geht es mittlerweile wieder besser, sie konnte am Samstag aus dem Spital entlassen werden.
Wer hat Vortritt?
Seit mit der Einführung von Tempo 30 im Zentrum Dübendorfs vor bald drei Jahren die meisten Fussgängerstreifen entfernt wurden, kommt es an der Kreuzung Neuhofstrasse/Bahnhofstrasse immer wieder zu brenzligen Situationen. Oft zeigt sich, dass das Vortrittsrecht unterschiedlich interpretiert wird.
So dürfen Fussgänger zwar überall die Strasse überqueren, Vortritt haben sie aber nicht. Gleichzeitig müssen Verkehrsteilnehmer, die mit dem Auto, Motorrad oder Velo unterwegs sind, immer damit rechnen, dass jemand vor ihnen die Strasse betritt. Und genau das passiert an der betreffenden Stelle regelmässig.
Keine Mittelinsel möglich
Hat der Unfall also gezeigt, dass die Stelle gefährlich ist für Fussgänger? Oliver Schürch, Kommandant der Stadtpolizei Dübendorf und Leiter der Abteilung Sicherheit, verweist auf die laufenden Untersuchungen zum Unfallhergang durch die Kantonspolizei. Nach deren Abschluss werde sich dann zeigen, welchen Einfluss die Verkehrsführung habe. «Ganz allgemein ist der Mensch aber immer noch der grösste Risikofaktor.»
Ein Unfallschwerpunkt sei die Kreuzung nicht, sagt Schürch. In den knapp drei Jahren seit der Einführung von Tempo 30 habe die Polizei ein einziges Mal wegen eines Unfalls dorthin ausrücken müssen. «Dabei handelte es sich nur um einen Blechschaden.»
Er bezeichnet die Stelle als «grundsätzlich übersichtlich». Übergeordnete Vorschriften sähen in Tempo-30-Zonen nun einmal keine Fussgängerstreifen vor, es sei denn, sie befänden sich auf einem Schulweg oder bei einem Altersheim. Ohnehin sei ein Fussgängerstreifen nicht in jedem Fall besser, er könne auch dafür sorgen, dass die Passanten unvorsichtiger würden.
Schürch räumt aber ein, dass die Situation auf der Verzweigung Neuhofstrasse/Bahnhofstrasse nicht ideal ist. «Eigentlich müsste es wegen der Breite der Strasse eine Mittelinsel für die Fussgänger haben», sagt er. Doch eine solche bauliche Massnahme würde wegen des Kurvenradius die Durchfahrt der Busse verunmöglichen. «Die grosse Schwierigkeit ist, dass man auf dieser Kreuzung verschiedene Anspruchsgruppen berücksichtigen muss.»