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Frontansicht eindes BMW-Autos

Der Prinz war mit einem BMW auf der Oberlandautobahn unterwegs. Symbolfoto: Pixabay

Autofahrer verurteilt

Ein europäischer Prinz als Temposünder im Zürcher Oberland

Ein Prinz und Träger eines bekannten Adelsnamens ist auf der Oberlandautobahn in einer Tempokontrolle hängen geblieben. Nun wurde er für seine Schnellfahrt bestraft.

Der Prinz war mit einem BMW auf der Oberlandautobahn unterwegs. Symbolfoto: Pixabay

Veröffentlicht am: 28.12.2023 – 06.44 Uhr

Menschen, die Gesetze brechen, kommen aus allen Schichten. Doch mit einem Mann, der offiziell als «Durchlaucht» angesprochen wird, den Titel «Prinz» in seinem elfteiligen Namen trägt und einem der ältesten regierenden Häuser Europas angehört, hatte es die regionale Staatsanwaltschaft in Uster zuvor wohl kaum je zu tun. Aber dieser Prinz hatte sich eben nicht an Schweizer Vorschriften gehalten, deshalb landete er auf der Amtsstelle in Uster und wurde dort kürzlich per Strafbefehl verurteilt.

Fast 40 km/h zu schnell

Der Mann in den 70-ern war an einem Tag im vergangenen Sommer um die Mittagszeit mit seinem BMW auf der Oberlandautobahn unterwegs gewesen. Auf dem von ihm befahrenen Teilstück bei Volketswil war als Höchstgeschwindigkeit 80 km/h signalisiert. Der Prinz jedoch war 37 km/h zu schnell, wie eine dort vorgenommene Tempokontrolle zeigte.

Straf-Tagessatz von 600 Franken

Für diese Geschwindigkeitsüberschreitung wurde der Mann der groben Verletzung von Verkehrsregeln schuldig gesprochen. Er erhielt gemäss Strafbefehl eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 600 Franken – der hohe Tagessatzbetrag ist Spiegel der sehr guten finanziellen Verhältnisse des Prinzen, der sein Geld nicht mit Repräsentieren verdient, sondern in der Wirtschaft aktiv ist.

Während die bedingte Strafe nicht zu bezahlen ist, sofern es in der Probezeit nicht zu weiteren Gesetzesverstössen kommt, ist hingegen eine zusätzlich ausgefällte Busse von 1500 Franken zu begleichen. Dazu kommen 800 Franken Verfahrenskosten, fällig werden also total 2300 Franken. Zudem lassen Hinweise im Strafbefehl darauf schliessen, dass es noch zu sogenannten Administrativmassnahmen kommen könnte, etwa einem vorübergehenden Führerausweisentzug.

«Bewusste Missachtung»

Die zuständige Staatsanwältin schreibt im Strafbefehl, dass durch die Tempoüberschreitung die Gefahr geschaffen wurde, «dass allfällige andere sich im Bereich dieses Strassenabschnitts befindliche Verkehrsteilnehmer in einen Unfall mit Schaden an Leib und Leben verwickelt werden». Dies, weil die Strassenbenützter «nicht mit einem Fahrzeug mit derart übersetzter Geschwindigkeit rechnen mussten».

Wäre der Prinz während der Schnellfahrt plötzlich zu einem Ausweich- oder Bremsmanöver gezwungen gewesen, «wäre eine Kollision infolge des stark verlängerten Reaktions- und Bremsweges wahrscheinlicher und zufolge der höheren kinetischen Energie ungleich heftiger gewesen». Diese erhöhte Gefährdung hat der prominente BMW-Fahrer laut Staatsanwältin «durch seine bewusste Missachtung der geltenden Höchstgeschwindigkeit zumindest in Kauf genommen».

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