Laserstrahlen, die gegen menschliche Körper gerichtet werden, können schwerste Schäden anrichten, vor allem an den Augen. Trotzdem werden gerade sogenannte Laserpointer, deren farbiger Strahl als «Zeigestab» für Präsentationen gedacht ist, immer wieder wie ein Spielzeug benutzt und zweckentfremdet auf Umstehende oder gar gezielt etwa auf einen Chauffeur in Bus gerichtet.
Über die Gleise geleuchtet
Einer der seltenen Fälle, wo dieser gefährliche Unfug auch Konsequenzen hatte, ist nun von der regionalen Staatsanwaltschaft mit einem Strafbefehl abgeschlossen worden. Es geht um einen Vorfall, der sich Mitte August in Schwerzenbach ereignet hatte.
Nach 22.30 Uhr war dort ein 18-Jähriger zusammen mit ein paar Begleitern beim Bahnhof mit einem Laserpointer am Herumspielen. Das in der Schweiz verbotene und zudem falsch klassifizierte, starke Gerät hatte er einen Monat zuvor in Griechenland gekauft und illegal eingeführt.
Nun leuchtete er mit dem Pointer über die Bahngleise. Dabei liess er sich gemäss Strafbefehl «auch nicht von der S 9 abhalten», die vorbeifuhr und die er ebenfalls anleuchtete. Dadurch habe er «für die sich im Zug befindlichen Zugsmitarbeitenden und Passagiere die Gefahr einer Verletzung verursacht».
Vor der Polizei geflüchtet
Ob der gebündelte Lichtstrahl tatsächlich jemanden verletzt hat, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Klar ist jedoch, dass die SBB den Vorfall sofort der Polizei meldete und diese unverzüglich ausrückte. So konnte der Teenager schon zehn Minuten später von der Polizei gestellt werden.
Die Polizisten eröffneten dem Lehrling und seinen Begleitern, es gäbe nun eine Kontrolle der ganzen Gruppe. Daraufhin flüchtete der 18-Jährige und warf den Laserpointer im Dunkeln auf die Gleise. Nachdem der junge Mann mehrere Aufrufe stehenzubleiben, ignoriert hatte, konnte er schliesslich verhaftet werden.
Busse und bedingte Geldstrafe
Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Teenager wegen Störung des öffentlichen Verkehrs und wegen eines Vergehens gegen das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall. Er fasste eine bedingte Geldstrafe von 2100 Franken.
Zahlen muss er eine Busse von 500 Franken sowie Verfahrenskosten von 800 Franken. Zu diesen 1300 Franken kommen allenfalls weitere Kosten hinzu, gibt es doch offenbar noch eine Zivilklage, deren Einforderung aber auf den Zivilweg verwiesen wurde.