Die wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verhängte Freiheitsstrafe von sechs Jahren gegen einen Schweizer ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts abgewiesen. Bei einem Streit nach einer Firmenweihnachtsfeier in Dübendorf überrollte er einen Kollegen mit seinem Auto – einem Audi A4.
Der heute 30-jährige Beschwerdeführer kritisierte in seiner Beschwerde die Sachverhaltsdarstellung, die rechtliche Einordnung der Tat und die Strafzumessung des Obergerichts. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von maximal 14 Monaten wegen versuchter schwerer Körperverletzung.
Vorwurf vorsätzliche Tötung
Das Bundesgericht hält in seinem Urteil fest, dass sich die Vorinstanz bei der Feststellung der Ereignisse auf übereinstimmende Elemente gestützt habe. Sie habe die Aussagen der Zeugen und das Gutachten des Forensischen Instituts Zürich berücksichtigt.
Zur Strafzumessung räumt das Bundesgericht ein, dass die kantonale Instanz die Strafverschärfung sehr kurz begründet habe. Das Bezirksgericht Uster hatte den Beschwerdeführer zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Die Zürcher Richter hätten jedoch nicht gegen den ihnen zustehenden Ermessensspielraum verstossen. Auch sei die Qualifikation als versuchte vorsätzliche Tötung korrekt.
Streit um Massaker von Srebrenica
Der Täter und das aus Bosnien stammende Opfer waren an einer Firmenfeier im Dezember 2019 aneinandergeraten. Sie stritten sich nach Mitternacht im Parkhaus darüber, wer am Massaker von Srebrenica im Bosnien-Krieg schuld sei.
Der Verurteilte, der familiäre Wurzeln in Serbien hat, soll bestritten haben, dass die Ermordung von mehr als 8000 Bosniaken durch serbische Truppen verübt worden sei.
Die Situation eskalierte, als das spätere Opfer einen Wagenheber aus einem Personenwagen holte und auf den Täter zuging. Dieser fuhr mit seinem Auto auf den Bosnier zu und rammte ihn, sodass er tödlich stürzte.