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Blaulicht
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Ein VW Golf  VII R in der Dämmerung.

Eine nächtliche Raserfahrt mit einem solchen VW Golf VII R hat für einen jungen Mann Folgen auf mehreren Ebenen.  Symbolfoto: Unsplash

Junger Autofahrer in Uster verurteilt

«Ein bisschen Gas gegeben» – bis Tempo 220

Er beschleunigte auf der A 1 bei Wangen-Brüttisellen fast auf das Doppelte des erlaubten Maximaltempos. Das hat für einen Autofahrer Konsequenzen – vermutlich bis zum Jobverlust.

Eine nächtliche Raserfahrt mit einem solchen VW Golf VII R hat für einen jungen Mann Folgen auf mehreren Ebenen.  Symbolfoto: Unsplash

Veröffentlicht am: 14.11.2023 – 10.21 Uhr

 

Heute kann er es sich «nicht mehr erklären», weshalb er Ende Februar dieses Jahres derart schnell auf der Autobahn A 1 unterwegs war. Wie es aber zu diesem «absolut dummen» Ereignis kam, das wusste der 21-Jährige, der sich vor ein paar Tagen vor dem Bezirksgericht Uster verantworten musste, noch genau.

Ich bin gereizt gewesen.

Der Autofahrer

Er habe damals Probleme gehabt, und «ich bin gereizt gewesen». Unter anderem, weil die Beziehung zu seiner Freundin auseinander gegangen war.

Zudem sei er, als er nach 1 Uhr in einem VW Golf VII R unterwegs war, seit beinahe einer Viertelstunde von einem anderen Auto bedrängt worden. Er fühlte sich dadurch provoziert – und dann «habe ich ein bisschen Gas gegeben und immer mehr».

An ziviler Polizeipatrouille vorbeigefahren

Und der Golf R, vom Hersteller als Fahrzeug mit «ausserordentlicher Leistungsfähigkeit» angepriesen, zeigte, was er kann. Der Wagen beschleunigte auf der Höhe von Wangen-Brüttisellen auf ein derart horrendes Tempo, dass eine zivile Polizeipatrouille, die auch auf der A 1 unterwegs war, sofort die Verfolgung aufnahm.

Wie in solchen Fällen üblich, aktivierte die Polizei ihre Videokamera. Die Tempoeinblendung in der filmischen Nachfahrmessung zeigt einen Spitzenwert von 231 km/h, wie in einer Präsentation am Prozess ersichtlich war.

Kurz darauf musste der Golf-Fahrer wegen einer Kolonne recht abrupt bremsen, und die Polizei konnte ihn anhalten. Die nächsten Stunden verbrachte der junge Mann in Haft.

Pflicht-Teilnahme an «Besserungsprogramm»

Nach einem Toleranzabzug wurde dem Raser noch eine Netto-Geschwindigkeitsüberschreitung von 100 km/h vorgeworfen, das heisst, Tempo 220 statt der auf der Autobahn erlaubten 120 km/h. Im Rahmen eines abgekürzten Verfahrens hatte der Automobilist dem nun vom Gericht bestätigten Urteilsvorschlag des Staatsanwaltes bereits zugestimmt: Schuldigsprechung wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln und Bestrafung mit 15 Monaten bedingt.

Zudem muss der 21-Jährige ein staatliches Lernprogramm für risikobereite Verkehrsteilnehmer absolvieren. Das bedeutet: zwölf Gruppensitzungen und drei Nachkontrollgespräche.

Und natürlich entstehen noch Kosten. Einerseits die Verfahrenskosten von 3600 Franken, andererseits eine Kostenbeteiligung von 500 Franken am Lernprogramm. Und sobald der Mann genügend Geld hat, muss er die vorderhand vom Staat beglichene Rechnung von 3833 Franken für seinen Pflichtverteidiger ebenfalls zahlen.

Ein Automechaniker ohne Führerausweis

Doch nebst den rechtlichen und finanziellen Konsequenzen drohen auch einschneidende Probleme im Job. Der Mann arbeitet nämlich als Automechaniker.

Und als Automechaniker muss man Autofahren dürfen, zum Beispiel für eine Testfahrt nach einer Reparatur. Weil dem Mann aber sofort nach seiner Tat der Führerausweis abgenommen und bis heute nicht zurückgegeben wurde, geht das vorderhand nicht mehr.

Sein Arbeitgeber, eine Autogarage, hat ihm deshalb schriftlich darauf hingewiesen, dass das Arbeitsverhältnis auf diese Art wahrscheinlich nicht mehr lange weiterbestehen werde, wie am Prozess in Uster bekannt wurde. Ein Jobverlust, der wohl Realität wird, da man davon ausgehen kann, dass der Ausweisentzug noch länger als ein Jahr anhalten dürfte. – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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