Der Stadtrat hat die Revision der Anstellungs- und Besoldungsverordnung aufgegleist. Die letzte Änderung geht auf das Jahr 2010 zurück. Seither seien einige gesetzliche Grundlagen auf kantonaler und kommunaler Ebene geändert worden, schreibt der Stadtrat in einer Mitteilung. Eine Revision sei deshalb dringend angezeigt.
Sieben Wochen Ferien
Was das städtische Personal besonders freuen dürfte: Neben diesen Angleichungen soll die Stadt als Arbeitgeberin attraktiver gemacht werden. Der Revisionsentwurf sieht deshalb vor, den Ferienanspruch für Mitarbeitende bis zum 59. Altersjahr von heute fünf auf sechs Wochen zu erhöhen. Ab dem 60. Altersjahr soll es sieben Wochen Ferien geben.
Der Entwurf geht jetzt in die Vernehmlassung, in Kraft treten soll die neue Verordnung am 1. Januar 2025.
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