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Politik
Mehrere Dutzend Menschen stehen auf dem Vorplatz eines Gebäudes.

Im Mai 2023 protestierte das städtische Personal vor dem Stadthaus für bessere Arbeitsbedingungen. (Archiv) Foto: Thomas Bacher

Für mehr Zufriedenheit

Dübendorfer Stadtrat spendiert Personal eine zusätzliche Ferienwoche

In Dübendorf will man sich mehr am kantonalen Personalgesetz orientieren – und die Stadt als Arbeitgeberin attraktiver machen.

Im Mai 2023 protestierte das städtische Personal vor dem Stadthaus für bessere Arbeitsbedingungen. (Archiv) Foto: Thomas Bacher

Veröffentlicht am: 18.01.2024 – 12.54 Uhr

Der Stadtrat hat die Revision der Anstellungs- und Besoldungsverordnung aufgegleist. Die letzte Änderung geht auf das Jahr 2010 zurück. Seither seien einige gesetzliche Grundlagen auf kantonaler und kommunaler Ebene geändert worden, schreibt der Stadtrat in einer Mitteilung. Eine Revision sei deshalb dringend angezeigt.

Sieben Wochen Ferien

Was das städtische Personal besonders freuen dürfte: Neben diesen Angleichungen soll die Stadt als Arbeitgeberin attraktiver gemacht werden. Der Revisionsentwurf sieht deshalb vor, den Ferienanspruch für Mitarbeitende bis zum 59. Altersjahr von heute fünf auf sechs Wochen zu erhöhen. Ab dem 60. Altersjahr soll es sieben Wochen Ferien geben.

Der Entwurf geht jetzt in die Vernehmlassung, in Kraft treten soll die neue Verordnung am 1. Januar 2025.

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