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Politik
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Symbolbild anlässlich der Sitzung des Gemeinderats der Stadt Dübendorf.

In Dübendorf wird es nach dem Urteil des Bundesgerichts weiterhin keine Amtszeitbeschränkung für Behördenmitglieder geben. (Symbolfoto: Christian Merz) Foto: Christian Merz

Dübendorfer Initiative ungültig

Über Amtszeitbeschränkung wird nicht abgestimmt

Die Initiative für eine Amtszeitbeschränkung für Dübendorfer Behördenmitglieder blitzt auch vor Bundesgericht ab. Schon zuvor hatten das Parlament und sämtliche Vorinstanzen das Begehren für ungültig erklärt.

In Dübendorf wird es nach dem Urteil des Bundesgerichts weiterhin keine Amtszeitbeschränkung für Behördenmitglieder geben. (Symbolfoto: Christian Merz) Foto: Christian Merz

Veröffentlicht am: 07.01.2024 – 09.45 Uhr

Über die Volksinitiative «12 Jahre sind genug!» wird definitiv nicht abgestimmt. Das Bundesgericht trat als letzte juristische Instanz nicht auf eine Beschwerde des Initiativkomitees ein.

Vertreter von Aufrecht wollten mit dem Begehren eine Beschränkung der Amtszeit für gewählte Behördenmitglieder in Dübendorf erzwingen. Die Initiative wurde im letzten Januar mit deutlich mehr als den erforderlichen 300 Unterschriften dem Stadtrat übergeben.

Der Stadtrat erklärte die Forderung im vergangenen März als nicht vereinbar mit übergeordnetem Recht und beantragte dem Gemeinderat, die Initiative für ungültig zu erklären. Dieser folgte an der Mai-Sitzung der Auffassung des Stadtrats. Nur der ehemalige Aufrecht-Gemeinderat Patrick Jetzer stimmte dagegen.

Über sämtliche Gerichtstische

Gegen diesen Parlamentsentscheid erhob René Kuhlmann als Vertreter des Initiativkomitees Rekurs. Sowohl der Bezirksrat als auch danach das Verwaltungsgericht stützten jedoch die Beurteilung des Stadt- und des Gemeinderats: Das kantonale Recht lasse eine Einschränkung des passiven Wahlrechts auf Gemeindeebene nicht zu.

Mit einer neuerlichen Beschwerde vor Bundesgericht scheiterte Kuhlmann nun ebenfalls. Die Lausanner Richter monieren, dass Kuhlmann zu wenig auf das Urteil der Vorinstanz, also des Verwaltungsgerichts, eingegangen sei. Eine im Wesentlichen appellatorische Kritik genüge nicht, heisst es. Das oberste Gericht entschied deshalb, auf die Beschwerde nicht einzutreten. Die Gerichtskosten in Höhe von 200 Franken gehen zulasten von René Kuhlmann.

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