nach oben

Anzeige

Politik
abo
Eine Bronzeplastik von Justitia mit Schwert und Waage.

Die Wahl der Sekundarschulpflege wurde zum Fall für die Justiz und könnte es wieder werden. Symbolfoto: Pixabay

Epische Wahl in Dübendorf/Schwerzenbach

Wie eine stille Wahl zur Kampfwahl wurde

Nachdem das Bundesgericht die stille Wahl der Sekundarschulpflege Dübendorf-Schwerzenbach für ungültig erklärt hat, wird der Urnengang nun wiederholt. Doch ist diesmal alles korrekt?

Die Wahl der Sekundarschulpflege wurde zum Fall für die Justiz und könnte es wieder werden. Symbolfoto: Pixabay

Veröffentlicht am: 01.06.2023 – 09.01 Uhr

Zuerst ein Blick zurück: Während Ende 2021 der Wahlkampf für die Erneuerungswahlen in der Region so richtig in Fahrt kam, wurden sechs Sitze der Sekundarschulpflege Dübendorf-Schwerzenbach denkbar unspektakulär am 17. Dezember vom Dübendorfer Stadtrat in stiller Wahl vergeben.

Doch der damalige SP-Gemeinderat Theo Zobrist war der Meinung, dass der Stadtrat dazu nicht befugt war. Mit seinem Rekurs blitzte er erst beim Bezirksrat ab, bekam dann aber vom Verwaltungsgericht in einem von mehreren kritisierten Punkten recht. Das Gericht stellte ausserdem fest, dass eine stille Wahl laut der damals geltenden Gemeindeordnung für eine Erneuerungswahl gar nicht erlaubt gewesen wäre.

Die Schulpflege und der Stadtrat zogen das Urteil ans Bundesgericht weiter, allerdings ohne Erfolg: Im November bestätigten die Lausanner Richter das Urteil der Vorinstanz. Damit war die stille Wahl ungültig – und dazu auch noch die später erfolgte Urnenwahl für den siebten Sitz im Gremium.

War das Gremium verunsichert?

Nun wird am 18. Juni die Wahl wiederholt – eineinhalb Jahre nach der stillen Wahl. Frage an Andreas Sturzenegger (FDP), den Präsidenten der Sekundarschulpflege: Sind Sie froh, dass die Zeit der Unsicherheit vorbei ist?

Sturzenegger winkt ab. Zuerst habe man zwar nicht gewusst, ob allenfalls die alte Schulpflege hätte im Amt bleiben müssen. «Nach einer Vernehmlassung unter den beteiligten Schulpflegern hat der Bezirksrat dann aber schnell Klarheit geschaffen und entschieden, dass die im Dezember gewählten Personen erst einmal ihren Sitz behalten.»

Die vermeintliche Unsicherheit habe sich zu keinem Zeitpunkt auf die Arbeit ausgewirkt, sagt Sturzenegger. In einem Milizamt wie der Schulpflege sei man es gewohnt, alle vier Jahre zur Wahl anzutreten. «Das alles war gar nie Thema bei uns, wir haben genug anderes um die Ohren.»

Auf dem Beiblatt ist klar aufgeschlüsselt, wer für die vorherige Amtsperiode vom Volk gewählt wurde und wen der Bezirksrat eingesetzt hat.

Marcel Tanner, Präsident Bezirksrat

Tatsächlich ist die Wahl aktuell auch in Dübendorf und Schwerzenbach kaum ein Thema, und dies, obwohl es wegen einer «Sprengkandidatin» nun zu einer Kampfwahl um die sieben Sitze kommt.

Aufgestellt sind neben Sturzenegger die sechs Bisherigen Alexandra Bänninger (GEU/GLP), Alexandra Freuler (SP), Reto Heeb (Die Mitte), Patric Iten (FDP), Priska Sonderegger (SVP) und Benedikt Stockmann (Die Mitte). Herausforderin ist die Parteilose Eveline Chiavi.

Von den Parteien, die sich bisher zur Wahl geäussert haben, unterstützen die meisten die bestehende Schulpflege in globo. Chiavi wird aktuell nur von Aufrecht Dübendorf zur Wahl empfohlen.

Vorteil für Bisherige

Dass nun alle aktuellen Schulpfleger als «Bisherige» gelistet sind, stösst jedoch auf Kritik. Denn die drei Kandidierenden, die im Dezember 2021 neu angetreten seien, hätten ihren Sitz letztlich in einer ungültigen Wahl erhalten und müssten deshalb auch als Neue ausgewiesen werden, schreibt etwa Theo Zobrist in einem Leserbrief.

Nicht von der Hand zu weisen ist, dass es Herausforderer gegenüber einem bestehenden Gremium oft schwerer haben. Ist dieses Vorgehen dennoch korrekt? Schulpflegepräsident Andreas Sturzenegger verweist auf die Verordnung über die politischen Rechte: «Dort steht ganz klar, dass Personen, die ihr Amt bereits aufgeführt haben, als Bisherige zu bezeichnen sind. Das haben wir getan.»

Wieder vor Gericht

Auch das Aufsichtsorgan der Schulpflege bestätigt das korrekte Vorgehen. So ist ein Stimmrechtsrekurs mit dieser Stossrichtung beim Bezirksrat eingegangen, wurde von diesem aber abgewiesen, wie Bezirksratspräsident Marcel Tanner sagt.

«Auf dem Beiblatt ist klar aufgeschlüsselt, wer für die vorherige Amtsperiode vom Volk gewählt wurde und wen der Bezirksrat bis zur rechtskräftigen Erneuerungswahl eingesetzt hat. Transparenter geht es nicht.»

Diese Meinung teilt die Person hinter dem Rekurs allerdings nicht. Sie hat den Entscheid ans Verwaltungsgericht weitergezogen. Es ist also nicht auszuschliessen, dass die Wahl in die Sekundarschulpflege noch in eine weitere Runde geht.

Anzeige

Anzeige