Es ist das eingetroffen, was die Gegner der Tempo-30-Zone im Stadtzentrum von Dübendorf immer befürchtet haben. Am 22. Februar wurde eine Frau mit Rollator von einem Auto angefahren und schwer verletzt. Bevor diese weltfremde Tempo-30-Zone eingeführt wurde, hatte es dort einen Fussgängerstreifen.
Mit der ideologisch und durch keine Unfallstatistik begründeten Einführung von Tempo 30 im Stadtzentrum mussten die Fussgängerstreifen abgeschafft werden und es herrscht seither die Konfusion mit dem Rechtsvortritt von allen Seiten. Dies vor allem bei der Strehlgasse und der Neuhofstrasse in die Bahnhofstrasse.
Die Verkehrsteilnehmer sind im Stossverkehr heillos überfordert. Man muss auf die Geschwindigkeit achten und den Rechtsvortritt von allen Seiten beachten. Dazu kommt, dass die Fussgänger ungeschützt durch das Entfernen der Fussgängerstreifen ihren Weg über die Strasse suchen müssen.
Die Begründung des Stadtrats von Dübendorf mit der erhöhten Sicherheit war von Anfang an zynisch. Denn die Gegner der Tempo-30-Zone haben immer auf die Gefahren für die Fussgänger bei diesem Verkehrsregime hingewiesen.
Ich hoffe, dass dieser tragische Unglücksfall ein Umdenken der Ideologen in der Dübendorfer Exekutive bewirkt und der alte, bewährte Zustand des Verkehrsregimes mit Tempo 50 und der Anbringung der ursprünglichen Fussgängerstreifen im Stadtzentrum wieder hergestellt wird.