nach oben

Anzeige

Leserbeiträge
Wer kommt bei Demonstrationen für die Schäden auf? An der Urne entscheiden die Stimmberechtigten über zwei Vorlagen.

(Symbol) Foto: Rolf Hug

Leserbrief

Die «Anti-Chaoten-Initiative»: Ein Angriff auf unsere Grundrechte

(Symbol) Foto: Rolf Hug

Veröffentlicht am: 22.02.2024 – 13.03 Uhr

Am 3. März stimmen wir im Kanton Zürich über die sogenannte «Anti-Chaoten-Initiative» der SVP und den Gegenvorschlag des Kantonsrates ab. Beide Vorlagen fordern, dass Kosten für Polizeieinsätze auf Organisatorinnen und Organisatoren und Teilnehmende von Demonstrationen abgewälzt werden können. Damit hätten wir in Zürich das schweizweit schärfste Polizeigesetz. Angeblich richtet sich die SVP-Initiative gegen «gewaltbereite Chaoten». Das entspricht allerdings nicht der Realität. Rechtsexperten warnen, dass damit auch friedliche Demonstrierende und unbeteiligte Passantinnen und Passanten mit horrenden Kosten belastet werden können.

Ausserdem sind Gewaltdelikte wie auch Sachbeschädigungen bereits heute strafbare Delikte. Dafür sollen jene zur Verantwortung gezogen werden, welche diese Straftaten tatsächlich verübt haben. Faktisch fordert die SVP die Einführung von willkürlichen Kollektivstrafen. Dies verstösst gegen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien.

Auch die angebliche «Entlastung von Steuerzahlenden» entpuppt sich als leeres Versprechen. Im Gegenteil: Eine Annahme der Initiativen würde voraussichtlich zahlreiche aussichtslose und langwierige Rechtsprozesse mit sich ziehen, welche die Justiz unnötig belasten.

Das eigentliche Ziel der beiden Vorlagen ist klar: Die Bevölkerung soll aufgrund der drohenden Kosten davon abgehalten werden, sich auf der Strasse für ihre Anliegen einzusetzen. Demonstrationen sind zentral für eine lebendige Demokratie und haben massgeblich zu historischen Errungenschaften wie der Einführung der AHV oder dem Frauenstimmrecht beigetragen. Die Aushöhlung der Versammlungsfreiheit ist ein Angriff auf die Demokratie.

Mit einem doppelten Nein zur extremen SVP-Initiative und zum Gegenvorschlag am 3. März können wir diesen drohenden Angriff auf unsere Grundrechte abwehren.

Kommentar schreiben

Bitte geben Sie ein Kommentar ein.

Wir veröffentlichen Ihren Kommentar mit Ihrem Vor- und Nachnamen.
* Pflichtfeld

Anzeige

Anzeige