Im Kanton Zürich geniessen der Hauptort und Winterthur eine hohe Autonomie in Sachen Verkehr, währenddem übrige Gemeinden stark an kantonales Recht gebunden sind. Ein Fussgängerstreifen am falschen Ort und die Kantonspolizei schaut vorbei und lässt ihn entfernen. Diese Regelung stammt aus einer Zeit, als es im Kanton nur diese beiden Städte gab und alle anderen Gemeinden ländlich geprägt waren. Bei heute über 30 Gemeinden mit fünfstelliger Einwohnerzahl, schafft das eine ganze Reihe von Problemen: Stadt und Land haben nun Mal ganz unterschiedliche Herausforderungen in Sachen Verkehr.
Unser Stadtzentrum war ein Unfallschwerpunkt, der irgendwie entschärft werden musste. Eine Tempo-30-Zone ohne Fussgängerstreifen ist dafür eine schlechte Lösung – aber ausserhalb von Zürich und Winterthur gibt es kaum legale Alternativen für dieses Problem.
Die Anti-Stop-Schild-Initiative der SVP ist ein populistisches Gstürm, das daran überhaupt nichts ändert, sondern diese Situation im Gegenteil noch weiter verkomplizieren würde. Selbst wenn sie irgendwie legal umgesetzt werden könnte, würde am Ende immer noch der Kanton den Ton angeben.
Für eine echte, umsetzbare Lösung bräuchte es eine Anpassung des kantonalen Gemeindegesetzes, sodass alle grossen Gemeinden wie Zürich und Winterthur ihre Verkehrsprobleme flexibler angehen könnten.
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