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Leserbeiträge
Verkehrsschild Tempo 30.

Burkhard Huber warnt davor, dass mit solchen Initiativen die Verwaltung lahmgelegt werden könnte. Archivfoto: Thomas Bacher

Leserbrief

Beschneidung der Kompetenzen von Stadt- und Gemeinderat

Burkhard Huber warnt davor, dass mit solchen Initiativen die Verwaltung lahmgelegt werden könnte. Archivfoto: Thomas Bacher

Veröffentlicht am: 01.06.2023 – 14.30 Uhr

Stellen Sie sich bei Annahme der Volksinitiative «Mitbestimmen bei Temporeduktionen» folgendes Szenario vor: Der Stadtrat möchte an einer stark befahrenen oder einer Quartierstrasse zur Verbesserung der Verkehrssicherheit oder Lärmminderung eine Temporeduktion vornehmen mit Kosten von zum Beispiel 30’000 Franken. Heute könnte der Stadtrat direkt bei der Kantonspolizei einen Antrag stellen, nach Annahme der Volksinitiative müsste sich der Gemeinderat damit befassen. Stimmt dessen Mehrheit zu, ergreift jedoch eine Minderheit das Referendum, müssten Sie an der Urne über dieses Geschäft entscheiden.

An welchen Kriterien und Fakten orientieren Sie sich? Haben Sie alle erforderlichen Informationen, Kenntnisse und Fachkompetenzen, um einzelne Massnahmen objektiv und aus einer Gesamtsicht beurteilen zu können? Oder entscheiden Sie vielleicht aufgrund eigener Interessen oder nach Gutdünken?

Die Volksinitiative möchte für jede signalisierte oder markierte Temporeduktion die Entscheidung im Gemeinderat mit Möglichkeit zur Volksabstimmung. Sie lässt keine Einschränkungen, Besonderheiten oder notwendigen Ausnahmen (etwa Baustellen, Dringlichkeit) zu. Sie differenziert weder nach Zweck und Begründung noch Höhe der Kosten. Betroffen davon sind sämtliche Gemeindestrassen im ganzen Stadtgebiet, also sowohl verkehrsstarke als auch Quartier- und Nebenstrassen. Die Initiative ist damit absolut und zu weitgehend.

Für Entscheid und Umsetzung von Massnahmen zur Temporeduktion ist heute zurecht die Verwaltung zuständig, da der Prozess funktioniert. Wollen wir mit dieser Volksinitiative wirklich in die bestehenden Befugnisse und Fachkompetenzen der demokratisch gewählten ausführenden Behörde eingreifen? Eine Annahme würde eine Beschneidung der in der Gemeindeordnung verankerten Kompetenzen von Stadt- und Gemeinderat und damit auch ein Misstrauensvotum gegen diese Organe bedeuten.

Ganz abgesehen davon, dass notwendige oder sinnvolle Massnahmen nicht zeitnah umgesetzt werden könnten und einen unverhältnismässig hohen administrativen Aufwand sowie Zusatzkosten zur Folge hätten. Mit solchen Vorstössen kann man eine Verwaltung lahmlegen und die Gemeindeordnung aushebeln.

Daher sollten Verwaltung und Gemeinderat nicht mit mehr Administration und die Steuerzahler nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden. Zudem sollten die Bedürfnisse der Bevölkerung nach Verkehrssicherheit und Wohnqualität höher gewichtet werden als die Interessen der Klientel der Initianten. Diese Volksinitiative bringt keinerlei Mehrwert und ist daher abzulehnen.

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