Das Klimaschutz-Gesetz legt fest, dass die Schweiz bis ins Jahr 2050 eine Netto-Null-Emissionsbilanz (Klimaneutralität) erreichen muss. Die Schweiz darf bis dann nicht mehr Treibhausgase ausstossen, als durch die natürlichen Kohlendioxidspeicher (z.B. Bäume) oder durch technische Massnahmen absorbiert werden kann.
Das neue Gesetz legt Ziele und Zwischenziele für die Reduzierung der Emissionen fest. Zwischenziele sollen auch für die Hausbesitzer, den Verkehr und die Industrie gelten. Der Sektor Gebäude muss seine Emissionen bis 2040 gegenüber 1990 um 82 Prozent senken. Die Industrie muss bis 2040 eine Senkung um 50 Prozent hinbekommen und der Verkehr eine solche um 57 Prozent. 2050 dürfen Gebäude und Verkehr dann gar kein Treibhausgas mehr ausscheiden. Die Industrie muss die Emissionen gegenüber 1990 um 90 Prozent senken.
Der Strombedarf der Schweiz wird auch in den kommenden Jahrzehnten markant steigen. Unter anderem wegen der fortschreitendem E-Mobilität, des schnellen Umstiegs auf Wärmepumpen und der steigenden Digitalisierung. Gleichzeitig findet in der Schweiz der schrittweise Ausstieg aus der Kernkraft statt, verbunden mit dem Verbot für einen Bau neuer Anlagen.
Drohende Strommangellagen
Die Vorzeichen für das Klimaschutz-Gesetz mit der Forderung nach einer totalen Elektrifizierung bis 2050 stehen demzufolge schlecht. Solange die Versorgungslage unsicher und der Strombedarf mit einheimischem Strom nicht gesichert ist, ist es fahrlässig, dem Gesetz zuzustimmen. Es drohen neben riesigen Kosten auch wiederkehrende Strommangellagen
Aus diesen Gründen lehnt der KMU- und Gewerbeverband des Kantons Zürich diesen risikoreichen Eingriff ab und sagt Nein zum Klimaschutz-Gesetz. KMU dürfen nicht mit höheren Preisen, Verboten und Regulierungen belastet werden. Klimaschutz ist wichtig und richtig. Massnahmen für den Klimaschutz müssen jedoch verkraftbar für die Wirtschaft sein und dürfen die Versorgungssicherheit nicht gefährden.
Kommentar schreiben