Der Gemeinderat hat eine mit 372 Unterschriften rechtmässige Volksinitiative zur Amtszeitbeschränkung der Stadträte von Dübendorf für ungültig erklärt. Mit diesem Beschluss folgt er der Empfehlung der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (GRPK) und der Weisung des Stadtrates, die Volksinitiative für ungültig erklären zu lassen.
Sie verstosse gegen übergeordnetes Recht, doch der Begründung, die der Weisung zugrunde liegt, fehlt die Beweiskraft. Denn nach Ansicht der GRPK verstösst die Änderung der Wählbarkeitsvoraussetzung gegen kantonales Recht. Ohne zu bedenken, dass dann die Kantonsverfassung gegen die Bundesverfassung verstossen würde. Denn dort ist das Initiativrecht zur Anpassung von Verfassungen und Gemeindeordnung das oberste Gut des Volkes. Der Rechtsweg, den die Initianten jetzt beschritten haben, wird zeigen, ob das Volk mit seinen 372 Unterschriften zu seinem Recht kommt.
«Kontinuierliche Erneuerung»
Warum ist eine solche Beschränkung der Amtszeit notwendig? Hierzu ein Zitat aus einer Motion, die vor einigen Jahren von der SVP in der Stadt Luzern eingereicht wurde: «Mit den Jahren häuft sich in einer Person, kraft ihrer langjährigen Erfahrung und Autorität, die sich mit dem Amt ergibt, eine Macht an, die nicht immer vereinbar ist mit der gedeihlichen, kontinuierlichen Weiterentwicklung und Erneuerung eines Gemeinwesens. Eine kontinuierliche Erneuerung des Stadtrates ist deshalb folgerichtig.»
Politisches Wohlfühlklima
Nach Ansicht des Initianten ist es in der Stadt Dübendorf so, dass das Korrektiv über die alle vier Jahre stattfindenden Erneuerungswahlen nicht funktioniert. Die Personen, die im Amt sind, haben eine dermassen hohe mediale Präsenz, dass eine Abwahl – Ausnahmen bestätigen die Regel – so gut wie ausgeschlossen ist. Dies gerade mit Blick auf das politische Wohlfühlklima, in dem die Stadträte von der Monopolzeitung mit Samthandschuhen angefasst werden und die Parteien die Machtstellung der ihrer Partei angehörenden Stadträte durch zusätzliche Werbung und ihre selbst organisierten Wähler weiter ausbauen können.
Schon seit längerem kämpfen die Parteien SP und SVP für Amtszeitbeschränkungen, umso erstaunlicher war es, dass die SVP- und SP-Gemeinderäte dieser Initiative nichts abgewinnen konnten.
Es wäre am Gemeinderat gelegen, die Gültigkeit der Initiative durchzusetzen und so die Grundrechte des Souveräns zu vertreten, denn genau für das sind die Gemeinderäte gewählt worden. Nun stellt sich heraus, dass sie nicht die Anforderungen des Volkes erfüllen.
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