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Justiz
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Zwei Rentner führten fast 25 Jahre lang einen Nachbarschaftsstreit. Er endete mit einem Schädelbruch.

Ein jahrelanger Streit um Grundstücksgrenzen eskalierte – nun landet der Fall vor Gericht. (Archivbild) Foto: Keystone / Christian Beutler

Gerichtsstreit um Grundstück

89-Jähriger streitet vor Obergericht jegliche Gewalt ab

Ein jahrzehntelanger Nachbarschaftsstreit zwischen zwei Rentnern im Glatttal endete mit einem Schädelbruch. Nun muss sich ein 89-Jähriger vor Gericht verantworten.

Ein jahrelanger Streit um Grundstücksgrenzen eskalierte – nun landet der Fall vor Gericht. (Archivbild) Foto: Keystone / Christian Beutler

Veröffentlicht am: 21.03.2025 – 06.38 Uhr

Ein 89-jähriger Rentner hat sich am Donnerstag vor dem Zürcher Obergericht verantworten müssen. Er wurde angeklagt, weil er seinem verhassten, inzwischen verstorbenen Nachbarn mit einem Metallrohr ein Schädel-Hirn-Trauma zugefügt haben soll.

«Ich hätte gar nicht genügend Kraft, ihn so zu verletzen», sagte der Rentner mit italienischen Wurzeln am Donnerstag vor Gericht. Woher sein inzwischen verstorbener Widersacher das Schädel-Hirn-Trauma hatte, konnte sich der 89-Jährige nicht erklären.

Vielleicht sei er nach der Auseinandersetzung noch gestürzt. Er selber habe nur versucht, die Schläge des anderen abzuwehren.

Der Anwalt des verstorbenen Nachbarn beschrieb den Rentner jedoch als leicht reizbar. «Ausraster brauchen bei ihm keinen besonderen Auslöser.» Er habe einer Nachbarin auch schon eine Umstechgabel an den Hals gehalten. Und immer seien natürlich die anderen Schuld.

25 Jahre lang über Grundstückgrenze gestritten

Angeklagt waren eigentlich beide Streithähne, auch sein jüngerer Nachbar. Dieser starb jedoch vor Kurzem. Mit dem Schädelbruch hat sein Tod jedoch nichts zu tun.

Die beiden Senioren führten während fast 25 Jahren einen erbitterten Kleinkrieg über die Grenzen ihres Grundstücks. In einer Gemeinde im Glattal bewohnten sie übereinanderliegende Terrassenwohnungen.

Höhepunkt der Auseinandersetzung war, als der 89-jährige Beschuldigte im Jahr 2022 die Grenzen mit Schnüren markieren wollte. Dafür kletterte er auf eine Leiter, die an der Gartenmauer des verhassten, jüngeren Nachbarn angelehnt war.

Als dieser den Kopf des Älteren auftauchen sah, trat er ihm gemäss Anklage von oben ins Gesicht, so dass der 89-Jährige aus 1,5 Metern Höhe rückwärts in seinen Garten stürzte.

«Sauhund» und «Schafseckel»

Daraufhin gingen die beiden Rentner gemäss Staatsanwaltschaft mit einer 2,5 Kilogramm schweren Eisenstange und einem Metallrohr aufeinander los und beschimpften sich gegenseitig als «Sauhund» und «Schafseckel». Der jüngere der beiden blieb schliesslich blutüberströmt mit einem Schädelbruch liegen. Der ältere wurde verhaftet und sass einen Monat im Gefängnis.

Die Staatsanwaltschaft verlangt für den 89-Jährigen eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Seine Anwältin forderte vor Obergericht hingegen einen Freispruch und 6000 Franken Genugtuung aus der Staatskasse.

15 Monate bedingte Freiheitsstrafe

Der Beschuldigte könne das Eisen wegen seines Alters gar nicht so schwingen, wie ihm in der Anklage vorgeworfen werde, sagte die Anwältin. Falls das Gericht zum Schluss komme, dass der 89-Jährige schuldig sei, müsse es eine «milde Bestrafung» wegen einfacher Körperverletzung geben. Seinem Alter solle Rechnung getragen werden.

Die Vorinstanz, das Bezirksgericht Uster, hatte den ehemaligen Lastwagenfahrer im September 2023 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Dort erhielt auch noch sein Widersacher von nebenan einen Schuldspruch. Der damals 71-jährige Nachbar wurde wegen Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Das Urteil wird in den nächsten Tagen schriftlich eröffnet.

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