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Justiz
Aussenansicht des Empa-Gebäudes.

Die Empa in Dübendorf stritt bis vor Bundesgericht um die Abwasseranschlussgebühren – ohne Erfolg. Sie war der Ansicht, dass in ihrer hauseigenen Autowaschanlage nicht viel Abwasser anfalle. Im Bild die Drohnenvoliere der Empa. (Archiv) Foto: Til Buergy/Keystone

Streit um Abwasseranschluss

Empa Dübendorf verliert vor Bundesgericht

Ein jahrelanger Rechtsstreit endet mit einer Niederlage vor dem Bundesgericht. Die Empa muss nun Gebühren für den Abwasseranschluss in Millionenhöhe nachzahlen.

Die Empa in Dübendorf stritt bis vor Bundesgericht um die Abwasseranschlussgebühren – ohne Erfolg. Sie war der Ansicht, dass in ihrer hauseigenen Autowaschanlage nicht viel Abwasser anfalle. Im Bild die Drohnenvoliere der Empa. (Archiv) Foto: Til Buergy/Keystone

Veröffentlicht am: 21.02.2025 – 11.00 Uhr

Die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) in Dübendorf hat einen jahrelangen Rechtsstreit um einen Abwasseranschluss verloren. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Gebühren der Stadt Dübendorf angemessen seien.

Die Empa verlangte von der Stadt Dübendorf, dass diese die Abwasseranschlussgebühren für ein neues Laborgebäude und ein neues Parkhaus reduziert. Die Forschungsanstalt forderte eine Reduktion um zwei Drittel der ursprünglichen 1,12 Millionen Franken.

Die Empa stellte sich auf den Standpunkt, dass in diesen neuen Gebäuden und insbesondere in der hauseigenen Waschanlage für Fahrzeuge nicht mit viel Abwasser zu rechnen sei.

Die Stadt kam der Empa zwar etwas entgegen, reduzierte die Gebühren aber nur um ein Drittel auf rund 800'000 Franken. Die Empa zog daraufhin vor Baurekursgericht und Verwaltungsgericht, welche die Haltung der Stadt jedoch stützten.

Hauseigene Waschanlage nicht sparsam

Auch beim Bundesgericht hatte die Empa nun nicht mehr Erfolg, wie aus dem am Freitag publizierten Urteil hervorgeht. Da half auch das «Journal Waschanlage» nicht, welches die Empa vorlegte. Dieses zeigte, dass pro Tag im Schnitt fünf Fahrzeuge gesäubert werden.

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass beim Parkhaus inklusive Waschanlage keineswegs «wenig Abwasser» anfalle, und lehnte den Rekurs der Empa ab. Sie muss jetzt die vollen Abwasseranschlussgebühren zahlen und dazu auch noch die Gerichtsgebühren von 6000 Franken.

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