Patientinnen und Patienten benehmen sich gegenüber dem Personal in Spitälern zunehmend aggressiver. Allerdings hat das für die Ausrastenden kaum je rechtliche Konsequenzen, da Angehörige von Gesundheitsberufen aus nicht nachvollziehbaren Gründen extrem zurückhaltend in der Anzeigeerstattung sind.
Im Spital Uster beispielsweise, wo sich die folgende Geschichte abspielte, kommt es gemäss Angaben der Klinik «sehr selten zu einer Anzeige wegen tätlichen Übergriffen». Zahlen dazu werden nicht einmal erhoben.
Patient war aus «Psychi» entwichen
Der Fall, den die regionale Staatsanwaltschaft kürzlich mit einem Strafbefehl abschloss, ist deshalb eine absolute Ausnahme. Das Ereignis, das sich im vergangenen Sommer zutrug, begann mit einem Auftrag an die Stadtpolizei Dübendorf: Sie musste einen Bewohner der Stadt notfallmässig ins Spital Uster bringen.
Der Mann war zuvor aus einer psychiatrischen Klinik entwichen und hatte eine sogenannte Mischintoxikation, das ist eine Vergiftung mit mehreren Substanzen, darunter meist Rauschmittel. So hatte auch der Dübendorfer unter anderem so viel Alkohol konsumiert, dass sein Blutalkoholgehalt gemäss Strafbefehl zwei Promille betrug.
Ein Tritt ins Gesicht
Da der Patient, wie oft in solchen Fällen, nicht allzu viel Kooperationsbereitschaft zeigte, blieben die beiden Polizisten zur Unterstützung des Spitalpersonals noch vor Ort. Dabei rastete der Mann aus.
Er spuckte laut Strafbefehl den einen Polizisten an und «trat ihm mit seinem linken Bein gegen das Gesicht». Auch der zweite Polizist erhielt einen Tritt, und zwar gegen die Schulter. Beide Angegriffenen wurden dabei leicht verletzt.
Der eingelieferte Dübendorfer gab aber noch nicht Ruhe. Er drohte den beiden Polizisten, er werde sie und ihre Familien dann schon finden.
Busse und bedingte Geldstrafe
Der Angriff zog eine Strafuntersuchung nach sich, die nun mit einer Verurteilung des Dübendorfers endete. Der heute 51-Jährige wurde der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig gesprochen sowie – weil er am Tat-Tag verbotenerweise Marihuana konsumiert hatte – einer Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes.
Der Mann fasste eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 100 Franken. Zahlen muss er eine zusätzlich ausgesprochene Busse von 300 Franken sowie Verfahrenskosten von 800 Franken.
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