nach oben

Anzeige

Justiz
abo
Wand mit Wohnungstüre

Vor der Wohnungstüre der Ex-Freundin auftauchen, wenn ein Kontaktverbot besteht, ist verboten.   Symbolfoto: Unsplash

Ein Fall aus Dübendorf

Kontaktverbot ignoriert: über 1000 Franken Kosten

Ein Mann, dem jeglicher Kontakt zu seiner früheren Partnerin untersagt wurde, hat sich über das Verbot hinweggesetzt. Das kommt ihn nun teuer zu stehen.

Vor der Wohnungstüre der Ex-Freundin auftauchen, wenn ein Kontaktverbot besteht, ist verboten.   Symbolfoto: Unsplash

Veröffentlicht am: 17.08.2024 – 08.29 Uhr

Kontaktverbote werden von vielen Betroffenen etwa so ernst genommen, wie ein Rotlicht von vielen Velofahrern: man ignoriert es schlicht. Denn in beiden Fällen hat eine Missachtung selten Folgen.

So wird ein gebrochenes Kontaktverbot – üblicherweise ausgesprochen, wenn jemand einer Person immer wieder nachstellt oder sie bedroht – zwar vor Gericht regelmässig in Prozessen gegen Gewalttäter bestraft. Da es sich im Rahmen solcher Prozesse aber fast immer um eines von diversen Nebendelikten handelt, fällt es nicht mehr gross ins Gewicht.

Vor der Wohnung der Ex aufgekreuzt

Ganz anders, wenn es einzig und alleine ums Kontaktverbot geht und nicht noch andere Vorwürfe zur Diskussion stehen. So, wie in einem Fall aus Dübendorf, den die regionale Staatsanwaltschaft in einem kürzlich erlassenen Strafbefehl abhandelte.

Ein Portugiese war eines Abends Anfang Juni angetrunken vor der Wohnungstüre seiner Ex-Partnerin aufgetaucht. Ein Besuch, den er gleich in dreierlei Hinsicht nicht hätte machen dürfen. Denn das Bezirksgericht Zürich hatte gegen ihn sowohl ein Kontaktverbot wie ein Rayonverbot – das ist ein Verbot, ein bestimmtes, genau definiertes Gebiet zu betreten – zugunsten der Frau ausgesprochen. Und, was eine sehr ungewöhnliche Massnahme ist, auch noch ein Alkoholverbot.

Weshalb es zu den Auflagen kam, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Klar ist jedoch, dass der Mann vom Gericht als gefährlich eingestuft wurde.

Einen Teil der Busse durch Haft erstanden

Da die Frau das Aufkreuzen des Mannes an ihrem Wohnort in Dübendorf offenbar der Polizei meldete, wurde der Portugiese noch vor Ort festgenommen und sass dann zwei Tage in Haft. Im folgenden Strafverfahren wurde er wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung verurteilt.

Der 43-Jährige erhielt eine Busse von 1000 Franken. Zudem muss er Verfahrenskosten von 400 Franken übernehmen. Die zwei Tage, die er in Haft war, wurden ihm mit 200 angerechnet. Das heisst, sein verbotener Besuch bei seiner Ex-Partnerin kostet ihn letztlich 1200 Franken

Anzeige

Anzeige