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Justiz
abo
Frau wehrt mit Hand vor Gesicht einen Angriff ab

Ein Afghane hatte seiner Frau während eines Streits gedroht, sie werde sterben.  Symbolfoto: Unsplash

Ein Fall aus dem Glatttal

Droher bestraft, obwohl Opfer ihn nicht ernst nahm

Ein Mann droht seiner Frau den Tod an. Sie glaubt zwar nicht, dass er sie umbringen wird, was ihn nun aber nicht vor einer Strafe schützt.

Ein Afghane hatte seiner Frau während eines Streits gedroht, sie werde sterben.  Symbolfoto: Unsplash

Veröffentlicht am: 02.08.2024 – 05.40 Uhr

In der Wohnung eines afghanischen Paares im Glatttal war es schon mehr als einmal zu einem Streit zwischen den Ehepartnern gekommen. So etwa eines Abends im vergangenen April, als der Mann seiner Frau während der Auseinandersetzung eine Ohrfeige gab, wobei die Frau aber nicht verletzt wurde.

Als sie gehen wollte, drohte er mit dem Tod

Bei einem weiteren abendlichen Disput keine zwei Wochen später wurde dann aber alles massiver, wie einem kürzlich von der regionalen Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl zu entnehmen ist. Die Frau hatte offenbar genug und sagte, dass sie die Wohnung nun verlassen und bei einer Kollegin übernachten würde.

Wenn sie das tue, «werde er sie umbringen», antwortete der Mann darauf. Mit dieser Drohung wollte er seine Partnerin laut Strafbefehl «verängstigen und verunsichern beziehungsweise sie glauben machen, dass er ihr etwas antun könnte».

Obwohl der Mann die Frau auch noch tätlich anging und schubste, liess sie sich aber nicht einschüchtern. Sie habe die Worte des Mannes «nicht ernst genommen».

Der Droher wurde noch am gleichen Abend festgenommen und verbrachte einen Tag in Haft. Ob seine Frau oder beispielsweise Nachbarn die Polizei gerufen hatte, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor.

Hohe bedingte Geldstrafe

Nun wurde der 27-Jährige wegen versuchter Drohung als Ehegatte und wiederholter Tätlichkeit, begangen am Ehegatten, verurteilt. Dass die Drohung rechtlich als Versuch gilt, dürfte daran liegen, dass die Frau nicht vollkommen in Angst versetzt wurde und nicht glaubte, dass der Mann seine Ankündigung wahr macht.

Der Mann erhielt eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 110 Franken, also 11'000 Franken. Sie ist nur zu bezahlen, sofern er sich in den nächsten zwei Jahren wieder etwas zuschulden kommen lässt.

Eine zusätzlich ausgesprochene Busse von 100 Franken hat er durch seinen Haft-Tag bereits «abbezahlt». Allerdings wird er noch 800 Franken Verfahrenskosten übernehmen müssen.

Besuch von «Besserungsprogramm» wird geprüft

Und, was ihn noch länger an seine Ausraster erinnern wird: Er hat beim kantonalen bei Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung zu einer Abklärung anzutraben. Dabei wird geschaut, ob er für das Lernprogramm «Partnerschaft ohne Gewalt» geeignet wäre. Ist der Afghane dafür geeignet, hat die Staatsanwaltschaft angeordnet, dass er dieses Programm «vollständig absolvieren» muss.

Gewalt melden

Opfer, aber auch Zeugen, einer Gewalttat und Menschen, die eine solche Tat befürchten, sollen sich sofort und rund um die Uhr über den Polizeinotruf 117 melden. Umfassende Informationen zum Thema gibt es unter anderem auf der Internetseite des Kantonalen Bedrohungsmanagements Zürich, https://www.kbm.zh.ch/  (ehi)

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