Es war ein geselliger Anlass, zu dem sich im vergangenen Sommer die Bewohnerinnen und Bewohner eines Mehrfamilienhauses in einer Glatttaler Gemeinde getroffen hatten, doch er endete mit einem Verfahren, das nun durch die regionale Staatsanwaltschaft mit einem Strafbefehl abgeschlossen wurde. Die Hausgemeinschaft hatte ein Nachbarschaftsfest durchgeführt, das bis gegen morgens um 3 Uhr dauerte.
Mann spricht von Flirt-Zeichen
Bei den anschliessenden Aufräumarbeiten half eine Frau einem Mann, der als Manager auf Direktionsebene tätig ist, Gläser und vorige Getränke in den Keller der Liegenschaft zu bringen.
Der Mann, der gemäss Strafbefehl «reichliche Alkohol» intus hatte, meinte bemerkt zu haben, dass die Frau ihn «angelächelt respektive mit ihm geflirtet hätte». Daraus schloss er, dass sie sich «mit ihm sexuell einlassen würde».
Beim Eingang zu den Kellerabteilen hatte er sie deshalb festgehalten und «überraschend auf deren Mund geküsst». Die Nachbarin war von dem Zungenkuss angeekelt und wich zurück.
Hosen runtergelassen
Doch der Mann folgte ihr und drängte sie dann gegen die Kellerwand. Sie sagte ihm, dass sie das nicht wolle. Doch er holte laut der Schilderung im Strafbefehl seinen erigierten Penis aus seiner Jeans hervor und versuchte, der Frau die Hosen abzuziehen.
Sie sagte ihm erneut, dass sie das nicht wolle, denn «sie hätten sich erst kennengelernt und er habe doch Frau und Kinder». Er fasste ihr anschliessend in den Schritt, danach konnte sie weglaufen.
2500 Franken Busse
Die Übergriffe wurden von der Staatsanwaltschaft als mehrfache sexuelle Belästigung und Exhibitionismus taxiert. Es wurde eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 150 Franken ausgesprochen.
Während diese 12'000 Franken nicht zu bezahlen sind, sofern sich der heute 45-Jährige in der Probezeit korrekt verhält, hat er jedoch eine zusätzlich verhängte Busse von 2500 Franken und 1800 Franken Verfahrenskosten zu begleichen.
Trotz Schockstarre «Nein» signalisiert
Die Staatsanwaltschaft hält in ihrer Strafbegründung fest, dass die sexuellen Handlungen «unangekündigt erfolgten und ohne, dass die Geschädigte dazu vorgängig eingewilligt oder ihre Zustimmung dazu signalisiert hatte». Zudem sei die Nachbarin in jener Nacht allein mit dem ihr körperlich überlegenen Mann am Aufräumen gewesen.
Obwohl in einer Schockstarre, nachdem die Übergriffe begannen, habe sie ihm verbal und mit ihrer Reaktion zu verstehen gegeben, dass sie das nicht wolle. Das hätte der Mann «trotz Rauschzustand» bemerken müssen, doch er habe einfach weitergemacht.