In den letzten Jahren hatte sich die regionale Staatsanwaltschaft immer häufiger mit Fällen zu befassen, wo in Botschaften, die über moderne Medien abgesetzt werden, Menschen in Schrecken versetzt wurden. Gerade kürzlich sind wieder zwei Strafbefehle zu solchen Vorkommnissen erlassen worden.
400 Franken gefordert – sonst fliesst Blut
Im einen Fall geht es um einen Dübendorfer. Der heute 27-Jährige hatte einem anderen Mann via Facebook mehrere Mitteilungen geschickt. Darin forderte er ihn auf, ihm 400 Franken zu zahlen, auf die er Anspruch habe.
Sollte das Geld nicht kommen, habe er mit «diversen ernsthaften Nachteilen» zu rechnen. Was das konkret bedeutet, schrieb der Dübendorfer gleich auch noch. So drohte er dem Empfänger der Mitteilung laut Strafbefehl, dass er dessen «Hund köpfen sowie dem Geschädigten einen Finger abschneiden würde».
Strafe mit langer Probezeit
Der Hundehalter zahlte die 400 Franken nicht, erstattete jedoch Strafanzeige. Nun wurde der Dübendorfer wegen versuchter Nötigung verurteilt.
Er erhielt – als Zusatzstrafe zu einer bereits bestehenden Strafe – eine bedingte Gelstrafe von 60 Tagessätzen à 50 Franken, verbunden mit einer langen Probezeit von vier Jahren. Zudem hat er die Kosten des Strafverfahrens, 920 Franken, zu tragen.
Mit serbischem Ehemann gedroht
Der zweite Fall betrifft eine Pfäffikerin. Auch sie hatte einem Mann mehrere Nachrichten geschickt. Darin beschimpfte sie ihn und machte ihn darauf aufmerksam, dass man sich immer zweimal sehe im Leben.
Sollte sie ihn wieder mal treffen, dann «würd ich dir sogar no eis id Fresse haue und glaub mir eis, min serbische Ma würd dir wahrschindlich sogar zwei ad Ohre haue». Zudem kündigte die Frau dem Mann gemäss Strafbefehl an, dass sie ihn bei einer nächsten Begegnung anspucken werde, denn er sei eine «miesi chlini Ratte».
Über 1000 Franken werden fällig
Die heute 55-Jährige wurde wegen mehrfacher Beschimpfung und Drohung verurteilt. Auch sie erhielt eine bedingte Geldstrafe, und zwar im Umfang von 20 Tagessätzen à 100 Franken. Zudem hat sie eine zusätzlich verhängte Busse von 400 Franken sowie die Verfahrenskosten von 800 Franken zu zahlen.