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Justiz
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Die S-Bahn S3 steht im Bahnhof Kempten.

In der S3, auf der Strecke zwischen Stettbach und Wetzikon, kam es zum Streit. Im Bild: Eine S3 hält beim Bahnhof Kempten. (Archiv) Foto: Ljilja Mucibabic

Im Zug nach Wetzikon

Rollstuhlfahrer pöbelt Schwangere an und fährt ihr über die Füsse

Für die Staatsanwaltschaft ist klar: Hier wurde das tolerierbare Mass bei weitem überschritten. Und so kam es dazu.

In der S3, auf der Strecke zwischen Stettbach und Wetzikon, kam es zum Streit. Im Bild: Eine S3 hält beim Bahnhof Kempten. (Archiv) Foto: Ljilja Mucibabic

Veröffentlicht am: 02.10.2023 – 10.11 Uhr

Im Juli des letzten Jahres kam es zu einem Zwischenfall in der S3 in Richtung Wetzikon. Das geht laut «ZüriToday» aus einem Strafbefehl hervor. Die S-Bahn war vom Hauptbahnhof kommend in Richtung Wetzikon unterwegs.

Hier trafen eine 24-jährige Frau und ein 65-jähriger Mann aufeinander. Die Hochschwangere stand im Eingangsbereich der S-Bahn, als der Mann mit seinem Elektrorollstuhl am Bahnhof Stettbach einsteigen wollte.

Dabei geriet die Situation ausser Kontrolle. Der Grund: Der Mann war der Ansicht, dass für ihn nicht genügend Platz vorhanden sei. Und das, obwohl er problemlos mit seinem Elektrorollstuhl in den Zug fahren konnte.

Das Mass überschritten

Der Mann begann daraufhin eine wütende Tirade und beleidigte die Schwangere. Diese fühlte sich eingeschüchtert. Doch das war noch nicht alles. Denn gemäss Strafbefehl griff der Mann die Frau dann mit seinem Elektrorollstuhl an.

Die Staatsanwaltschaft beschreibt die Situation folgendermassen: «Der Beschuldigte steuerte absichtlich und gezielt seinen Elektrorollstuhl dreimal über den Fuss des Opfers.»

Glücklicherweise wurde die Frau bei dieser Rollstuhlattacke nicht verletzt. Dennoch stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass das Verhalten des Mannes «das sozial tolerierte Mass bei weitem» überschritten hat, weshalb er bestraft wird.

Bedingte Geldstrafe

Von der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland wurde der Mann wegen Beschimpfung und Tätlichkeit per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.

Der Rollstuhlfahrer muss nun zehn Tagessätze à 30 Franken und eine Busse von 200 Franken bezahlen. Hinzu kommen Verfahrensgebühren von 800 Franken und 60 Franken Auslagen für die Polizeiarbeit.

Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

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