Regelmässig hört man die Kritik, das Schweizer Tierschutzgesetz sei viel zu lasch. Es gibt aber auch Fälle, wo man den gegenteiligen Eindruck hat – so, wie bei dem Ereignis, das sich an einem Sommernachmittag 2022 am Greifensee abspielte und kürzlich mit einem Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft endete.
Fische lebend in Wasserbehälter deponiert
Ein im Kanton Zürich wohnhafter Chinese war nach Fällanden gefahren, um dort am Greifensee zu angeln. Erfolgreich: Vier Exemplare der weitverbreiteten Rotaugen – in der Schweiz bekannter unter der Bezeichnung Schwale – gingen ihm an den Haken. Er deponierte die noch lebenden Tiere in einem mit sechs Litern Wasser gefüllten Kunststoffbehälter.
In diesem Behälter blieben sie etwa zehn Minuten. Und damit hatte der Mann laut Strafbefehl gegen das Tierschutzgesetz verstossen. Denn weil er die Fische nicht vorschriftsgemäss sofort tötete, «sondern ohne Frischwasserzufuhr» kurze Zeit so hielt, seien sie «einem Leiden ausgesetzt» gewesen. Zwei der Rotaugen starben denn auch innerhalb der zehn Minuten.
Kosten von 1000 Franken
Wie man den Chinesen erwischte, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Doch der Mann wurde wegen fahrlässiger Tierquälerei verurteilt. Zwar wurde die gegen ihn ausgefällte Geldstrafe von 700 Franken bedingt erlassen, doch dazu kommen eben noch eine wie immer unbedingte, also zu bezahlende, Busse von 200 Franken und 800 Franken Verfahrenskosten.
Angler müssen sich vorher informieren
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 46-jährigen Mann vor, sich vorgängig zu wenig über die gesetzlichen Bestimmungen orientiert zu haben, «was jedoch von einem durchschnittlich pflichtbewussten Angler erwartet werden darf». Hätte er sich vor dem Ausflug nach Fällanden schlau gemacht, «hätte er erkannt, dass die Fische umgehend nach dem Fang hätten getötet werden müssen.»
Eine Regelung, die offenbar auch einigen anderen Hobbyfischern nicht bekannt ist oder von diesen ignoriert wird. Denn Urteile zu sehr ähnlichen Fällen erlässt die Oberländer Staatsanwaltschaft immer wieder.