32 Prozent der Fläche der Schweiz gelten laut Angaben des Bundes als Wald. Doch auch wenn die «grüne Lunge» mit dieser enormen Ausdehnung sicher nicht akut bedroht ist, stehen die entsprechenden Gebiete unter besonderem Schutz. Sprich: Man darf diesen öffentlichen Raum nicht nach Belieben nutzen.
300 Quadratmeter Boden überdeckt
Man darf zum Beispiel das nicht machen, was ein Glattaler machte und dafür nun per Strafbefehl verurteilt wurde. Der heute 34-Jährige hatte im Herbst 2022 als Bauherr einer Firma den Auftrag erteilt, Aushub von seiner Baustelle in einem gleich nebenanliegenden, kleinen Waldstück zwischenzulagern.
Gemäss Strafbefehl wurden etwa 330 Kubikmeter Aushub in den Wald gebracht. Die Masse bedeckte eine Fläche von 300 Quadratmetern und begrub die dortigen Pflanzen, ja sogar einige Bäume, unter sich. Damit sein ein Zustand geschaffen worden, der «gesetzlich einer illegalen Rodung entspricht».
400 Franken Busse
Geahndet wurde diese ungewöhnliche Art einer Rodung mit einer Verurteilung wegen einer Übertretung des Bundesgesetzes über den Wald. Für den Verstoss gegen mehrere Artikel dieses Gesetztes hat der 34-Jährige eine Busse von 400 Franken erhalten. Dazu kommen Verfahrenskosten in derselben Höhe.
Der Mann hätte vor der Nutzung des Waldes als temporäres Depot abklären müssen, ob eine solche Lagerung überhaupt «zulässig ist beziehungsweise die dafür notwendige Bewilligung einholen», hält ihm die fallführende Staatsanwältin vor. Und nur, weil der Bauherr dies unterliess, sei es zur illegalen Aktion gekommen.