In eigener Kompetenz wollte der Gemeinderat von Fällanden im Gebiet Letzacher eine Flüchtlingsunterkunft erstellen. Nun hat das Bundesgericht diesem Vorgehen einen Riegel geschoben und stützt damit den Entscheid der Vorinstanz.
Denn das Verwaltungsgericht hatte im vergangenen Herbst den Kreditbeschluss über insgesamt 1,55 Millionen Franken als gebundene Ausgabe für die Anschaffung von Wohncontainern aufgehoben. Der Gemeinderat war stets anderer Meinung und sah wegen zeitlicher Dringlichkeit und mangelnder Alternativen, dass er das Geld für den Bau in eigener Kompetenz sprechen kann. Das Verwaltungsgericht schloss im Urteil eine solche Dringlichkeit aus und drängte den Gemeinderat zur Prüfung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten in Fällanden.
Ein Rückschlag für die Gemeinde
Angestossen hatte dieses juristische Hickhack eine Gruppe von Anwohnern. Diese hatten eine Stimmrechtsbeschwerde beim Bezirksrat eingereicht und haben nun sowohl vor Verwaltungs- als auch vor Bundesgericht recht bekommen.
Die Fällander Behörde hingegen war offenbar überzeugt, dass das Bundesgericht das Urteil der Vorinstanz kippt, sonst hätte sie sich den Weiterzug ja sparen können. Doch hat der Gemeinderat sich kein Szenario ausgemalt, in dem der Entscheid zu seinen Ungunsten gefällt wird?
«Das haben wir selbstverständlich gemacht», sagt Gemeindepräsident Tobias Diener (FDP). Über das weitere Vorgehen könne trotzdem noch nichts gesagt werden. Es sei noch zu früh dafür.
Erst am Donnerstagabend vergangener Woche sei der Entscheid des Bundesgerichts zugestellt worden. «Entsprechend sind wir noch nicht zu einer sorgfältigen Analyse gekommen.» Man werde nun die Situation beurteilen und möglichst bald über das weitere Vorgehen informieren, sagte Diener in einer ersten Stellungname am letzten Freitag.
Einfluss der Kantonsregierung
Beim Entscheid des Weiterzugs hat auch die Aussage des Zürcher Sicherheitsdirektors Mario Fehr (parteilos) vom November 2022 eine Rolle gespielt. Wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervorgeht, hat Fehr in einem Schreiben an den Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich dargelegt, dass die Planung und die Bereitstellung von weiteren Unterbringungsmöglichkeiten zwingend notwendig seien. Somit handle es sich um gebundene Ausgaben.
Nun bleibt dem Gemeinderat nichts anderes übrig, als das Urteil zu akzeptieren. «Das Gericht hat klargemacht, dass die Bevölkerung über die Flüchtlingsunterkunft im Letzacher zu entscheiden hat», sagt Diener. Somit komme dieses Geschäft an die Urne oder an eine Gemeindeversammlung. Laut Diener ist Letzteres wahrscheinlicher.
Dies müsse «schnellstmöglich» geschehen. Auf die ausserordentliche Gemeindeversammlung im September sei das allerdings aufgrund der rechtlich vorgegebenen Vorlaufzeiten nicht mehr möglich. Angestrebt werde darum ein Termin Ende Jahr oder Anfang 2025.