Das Bundesamt für Verkehr (BAV) will ein Fahrverbot in der Dübendorfer Bahnhofunterführung. Der Stadtrat hingegen erhob Beschwerde gegen den Entscheid, blitzte aber vor dem Bundesverwaltungsgericht ab. Nun hat die Stadtregierung an ihrer letzten Sitzung entschieden, die Angelegenheit ans Bundesgericht weiterzuziehen.
«Wir sind der Meinung, dass die Vorinstanz die Argumente der Stadt Dübendorf zu wenig berücksichtigt hat», sagt Reto Lorenzi, der Leiter der Stadtplanung.
Risiko «nicht gravierend»
Das BAV schätzt die Situation in der Unterführung als gefährlich ein. Die Breite des Durchgangs sei unzureichend für einen Mischverkehr. Und das Bundesverwaltungsgericht stützt diese Einschätzung. Es sei zumutbar, dass die Velofahrer absteigen und ihr Gefährt durch die Passage stossen würden.
Die Verantwortlichen der Stadt sind anderer Meinung. Die Unterführung sei zwar schmal, das Sicherheitsrisiko aber nicht gravierend, heisst es in der Beschwerde. Auch Lorenzi sagt: «Es gibt praktisch keine Konflikte.» Durch die beengten Verhältnisse werde automatisch mehr Rücksicht genommen.
Auch die Stadt sei mit der Situation nicht zufrieden, sagt Lorenzi. Aus diesem Grund ist eine Verbreiterung der Unterführung geplant – mit getrennten Durchgängen für Velofahrer und Passanten.
Das BAV wiederum will nicht mehrere Jahre warten. Wer sein Velo nicht stossen wolle, könne über die Ueberland- und die Neuhofstrasse ins Stadtzentrum gelangen. Das wiederum bezeichnet die Stadt mit Hinweis auf die Verkehrsführung entlang der dicht befahrenen Durchgangsstrasse als gefährlich.
«Die Veloinfrastruktur in diesem Bereich ist aktuell ungenügend und müsste erst erstellt werden», sagt Lorenzi. Ein Verfahren, das laut dem Leiter Stadtplanung langwierig und kompliziert wäre, zumal der Kanton das letzte Wort hätte. «Im Hinblick darauf, dass wir voraussichtlich in wenigen Jahren eine gute bauliche Lösung für alle hätten, wäre ein solches Vorgehen nicht zielführend.»
So oder so ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht rechtskräftig. Ob der Weiterzug darüber hinaus eine aufschiebende Wirkung hat, ist gemäss Lorenzi allerdings unklar. Darüber müsse vorgängig erst das Bundesgericht entscheiden.
Nicht fahren, sondern stossen
Doch haben die SBB allenfalls bereits Tatsachen geschaffen? So hat die Bahnpolizei gemäss der Leserbriefschreiberin Margrith Senn am Freitagmorgen, 7. Juni, Velofahrer in der Unterführung gestoppt und über ein angebliches Fahrverbot informiert. In einem Post auf der Facebook-Seite «Du bisch vo Dübendorf, wenn» macht ein User dieselbe Aussage. Er sei angewiesen worden, sein Velo zu stossen.
Die Medienstelle der SBB wollte sich zuerst aufgrund «des laufenden Verfahrens» nicht dazu äussern, bestätigt dann aber, dass die Bahnpolizei am entsprechenden Tag vor Ort gewesen sei. Das Sicherheitspersonal habe den Auftrag, die Bahnhofordnung durchzusetzen, heisst es. Auf den Rampen zum Mittelperron etwa werde oft verbotenerweise gefahren.
Als Veloweg beschildert
Gemäss Margrith Senn fand die Kontrolle aber gar nicht beim Aufgang zum Mittelperron statt, sondern im Bereich der südlichen Einfahrt zur Unterführung. Die Aktion hat offenbar mehrere Stunden gedauert: «Als ich nach 11 Uhr vom Zug kam, waren sie noch dort.»
Tatsache ist, dass die Beschilderung an beiden Zufahrten unverändert ist, der Weg durch die Unterführung wird nach wie vor als Veloroute ausgewiesen. Ein Schild mahnt die Velofahrer lediglich, langsam zu fahren.
Stadtplaner Reto Lorenzi bleibt diplomatisch: «Man kann sich fragen, ob Kontrollen Sinn machen, bevor die Rechtslage eindeutig ist.» Klar ist für ihn aber: «Wenn ein Fahrverbot durchgesetzt werden soll, ohne dass die Beschilderung angepasst ist, verstehen das die Leute nicht.»
Seitens der SBB spricht man nicht von einer Kontrolle. Die Aktion habe im Rahmen einer «Präventionskampagne für mehr Sicherheit» auf dem Bahnhofareal stattgefunden. Solche «Sensibilisierungsmassnahmen» fänden auch in anderen Bahnhöfen statt, sagt Mediensprecher Bas Vogler. In Dübendorf seien die Velofahrer darauf hingewiesen worden, langsam zu fahren. «Deshalb gab es auch keine Verzeigungen.»