Vergangene Woche gab es in der Schulpflege Wangen-Brüttisellen Diskussionsbedarf. Einem Vater missfiel es, dass eine Klassenassistenz aufgrund ihres Glaubens ein Kopftuch trägt, wie «Inside Paradeplatz» berichtete. Laut Mitteilung der Gemeinde ist die Schulbehörde Ende Januar 2024 vom Vater aufgefordert worden, über «religiös geprägte Kleidung» im Schulkontext zu entscheiden.
Nun folgte die Antwort der Schulpflege, welche der Aufforderung nachkam und «intensive Abklärungen» vornahm. Das Ergebnis: Die Schulpflege sieht keine Veranlassung, an den geltenden Regelungen etwas zu ändern, und verzichtet auf ein Trageverbot von Kopftüchern oder anderer religiös geprägter Kleidung. Die Religionsfreiheit wie auch das Neutralitätsgebot würden für den Unterricht in Wangen-Brüttisellen eingehalten.
Klassenlehrpersonen und -assistenzen dürfen also weiterhin Kopftuch tragen – oder ein Kruzifix, einen Davidstern, buddhistische Symbole oder weitere religiös geprägte Kleidungsstücke –, ganz so, wie es ihrer Glaubensrichtung oder ihrer persönlichen Entfaltung entspricht.