nach oben

Anzeige

Gesellschaft
abo
Schulklasse in Wald am 23. Juni 2010 zum Thema integrative Schule – Wald praktiziert dies schon seit zehn Jahren (mit zwei Lehrerinnen sowie einer Heilpädagogin In Teilzeit). Foto: Gesa Lüchinger

Mit oder ohne Kopftuch: Ein Vater verlangte von der Schulpflege Wangen-Brüttisellen eine Entscheidung betreffend die Kleidervorschriften für Lehrpersonen. (Symbolbild) Archivbild: Gesa Lüchinger

Schulpflege entschied über religiöse Kleidung

Kopftuch sorgt für Diskussionen in Wangen-Brüttisellen

Einem Vater war das Kopftuch einer Klassenassistenz ein Dorn im Auge – deshalb forderte er die Schulpflege auf, über das Tragen religiöser Kleidung zu entscheiden.

Mit oder ohne Kopftuch: Ein Vater verlangte von der Schulpflege Wangen-Brüttisellen eine Entscheidung betreffend die Kleidervorschriften für Lehrpersonen. (Symbolbild) Archivbild: Gesa Lüchinger

Veröffentlicht am: 22.05.2024 – 12.53 Uhr

Vergangene Woche gab es in der Schulpflege Wangen-Brüttisellen Diskussionsbedarf. Einem Vater missfiel es, dass eine Klassenassistenz aufgrund ihres Glaubens ein Kopftuch trägt, wie «Inside Paradeplatz» berichtete. Laut Mitteilung der Gemeinde ist die Schulbehörde Ende Januar 2024 vom Vater aufgefordert worden, über «religiös geprägte Kleidung» im Schulkontext zu entscheiden.

Nun folgte die Antwort der Schulpflege, welche der Aufforderung nachkam und «intensive Abklärungen» vornahm. Das Ergebnis: Die Schulpflege sieht keine Veranlassung, an den geltenden Regelungen etwas zu ändern, und verzichtet auf ein Trageverbot von Kopftüchern oder anderer religiös geprägter Kleidung. Die Religionsfreiheit wie auch das Neutralitätsgebot würden für den Unterricht in Wangen-Brüttisellen eingehalten.

Klassenlehrpersonen und -assistenzen dürfen also weiterhin Kopftuch tragen – oder ein Kruzifix, einen Davidstern, buddhistische Symbole oder weitere religiös geprägte Kleidungsstücke –, ganz so, wie es ihrer Glaubensrichtung oder ihrer persönlichen Entfaltung entspricht.

Anzeige

Anzeige