«Schlimm wars», sagt ein pensionierter Anwohner aus Dübendorf. Der Rentner, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, wohnt an der Hermikonstrasse und ärgert sich noch heute über die illegale Feuerwerksknallerei, die die Anwohner im letzten halben Jahr regelrecht plagte. Tele Züri hatte darüber berichtet.
Es sei der absolute Horror gewesen, sagt er. «Fast jede Nacht wurde man von einem explosionsartigen Krach aus dem Schlaf gerissen, das ist mit der Zeit sehr ermüdend.»
Der kleine Vorplatz, der zwischen der Clariden- und der Hermikonstrasse liegt und sich in der Nähe seines Gartens befindet, war eine besonders beliebte Abfeuerstelle.
Nonstop Feuerwerke im November
Geknallt hat es nachts zu den unterschiedlichsten Zeiten. Im Sommer habe alles angefangen, am schlimmsten sei es aber im November gewesen, sagt der Rentner.
Die Anwohner seien jeweils auf dem Balkon oder im Garten gestanden. «Das waren keine kleinen Raketen, sondern richtige Feuerwerksbatterien, da steht man im Bett», sagt der Rentner. Er habe damals alles minutiös für die Polizei aufgeschrieben, einmal sei die Knallerei sogar um drei Uhr nachts losgegangen.
Ein anderer Anwohner, der ebenfalls anonym bleiben möchte, wohnt noch näher an dem Vorplatz. «Die Böllerbatterien knallten jeweils zirka 20 Sekunden lang, aber von den Verantwortlichen fehlte jede Spur», sagt er.
Ermittlungen zur Täterschaft
Der Stadtpolizei Dübendorf liegen noch keine Ergebnisse zur Täterschaft oder zu einem möglichen Motiv vor. Laut Polizeikommandant Oliver Schürch sind zwischenzeitlich keine Lärmklagen mehr eingegangen. Im Quartier sei Ruhe eingekehrt.
Dennoch ermittle die Polizei weiter, so Schürch. Zudem wurde die Anzahl der Polizeipatrouillen erhöht und eine temporäre Videoüberwachung an der Hermikonstrasse installiert.
Ob mit den nächtlichen Feuerwerkszündungen gegen das Sprengstoffgesetz verstossen wurde, kann Schürch nicht sagen. Gerade bei Feuerwerksbatterien müsse genügend Abstand zu Gebäuden und Personen eingehalten werden, sagt er.
Ein Verstoss gegen die Polizeiverordnung sei es allemal, da ohne Ausnahmebewilligung nur am Nationalfeiertag, an Silvester und an der Fasnacht Feuerwerk gezündet werden dürfe. Bei einem solchen Vergehen drohe dann eine Geldstrafe.
Misstrauisch trotz Ruhe
Der Rentner aus Dübendorf ist überzeugt, dass der Beitrag von Tele Züri Mitte Dezember die Täter abgeschreckt hat. In erster Linie sei er froh, dass er in der Nacht wieder schlafen könne. «Aber so ganz traue ich der Sache nicht, denn jetzt gehe ich ins Bett und denke an den nächsten Knall, was auch nicht schlaffördernd ist.»