Der Kanton hat am Dienstag Alarm geschlagen, weil Japankäfer in Kloten gefunden wurden. Gleichzeitig hat er besondere Regeln erlassen. Zusätzlich gibt es auch eine Vorschrift für die Pufferzone rund um Kloten – dies betrifft auch die Dübendorfer Bevölkerung.
Vorschrift in Pufferzone
Die Pufferzone umfasst das gesamte Gebiet oder Teile folgender Gemeinden: Dübendorf, Bachenbülach, Bassersdorf, Brüttisellen, Brütten, Bülach, Dietlikon, Embrach, Glattbrugg, Höri, Kloten, Lindau, Lufingen, Niederglatt, Niederhasli, Nürensdorf, Oberembrach, Oberglatt, Oberhasli, Opfikon, Regensdorf, Rorbas, Rümlang, Wallisellen, Winkel, Zürich.
Grüngut darf bis Ende September nicht aus der Pufferzone hinaustransportiert werden. Die Gefahr sei sehr gross, Eier oder Larven in nicht befallene Gebiete zu verschleppen. Ausgenommen ist Grüngut, das kleingehäckselt und während des Transports und der Lagerung insektensicher abgedeckt wird.
So reagieren Sie bei einem Fund
Wer einen toten oder lebendigen Japankäfer entdeckt und sicher ist, dass es sich um einen Japankäfer handelt, soll diesen einfangen beziehungsweise aufheben, in ein fest verschlossenes Glas oder eine Lebensmitteldose stecken und das Gefäss über Nacht ins Gefrierfach legen – und zwar auch dann, wenn der Käfer tot zu sein scheint.
Danach kann der tote Käfer mit dem Kehricht entsorgt werden. Senden Sie zudem ein Foto des Käfers mit Angaben zum Fundort an japankaefer@strickhof.ch. Bei Fragen steht zu Bürozeiten eine Hotline zur Verfügung (044 815 10 00).
So erkennen Sie den Japankäfer
Der Japankäfer kann leicht mit einheimischen Arten verwechselt werden. In der Schweiz gibt es zahlreiche einheimische Käfer wie Rosenkäfer, Gartenlaubkäfer sowie Mai- und Junikäfer, die mit dem Japankäfer verwechselt werden könnten. Dabei trifft vor allem ein Merkmal ausschliesslich auf den Japankäfer zu. Die fünf weissen Haarbüschel, die der Käfer rechts und links an den Seiten trägt. Der Halsschild des Japankäfers schimmert auffällig grün, die Flügeldecken sind braun gefärbt.
Folgende Dinge dürfen ab sofort nicht mehr aus der Stadt Kloten heraustransportiert werden:
- Hauskompost
- Abgeschnittene Pflanzenteile
- Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder organischem Substrat
- Bodenmaterial bis zu einer Tiefe von 30 Zentimetern (betrifft beispielsweise Baustellen)
- Zudem gilt ein Bewässerungsverbot für Rasen- und Grünflächen