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Politik
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eine Sporthalle mit verspiegelter Glasfront

Auf dem Dach des Kultur- und Sportzentrums Gries in Volketswil soll nach der Sanierung ausserdem eine Photovoltaikanlage erstellt werden. Foto: Thomas Bacher

Gemeindeversammlung Volketswil

Kredite für Flachdachsanierung und Photovoltaikanlage gesprochen

An der Volketswiler Gemeindeversammlung herrschte mehrheitliche Einigkeit: Alle zu beratenden Geschäfte wurden genehmigt. Einzig die neue Polizeiverordnung warf Fragen auf.

Auf dem Dach des Kultur- und Sportzentrums Gries in Volketswil soll nach der Sanierung ausserdem eine Photovoltaikanlage erstellt werden. Foto: Thomas Bacher

Veröffentlicht am: 14.04.2024 – 12.50 Uhr

81 Stimmberechtigte fanden sich am Freitagabend zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung im Kultur- und Sportzentrum Gries ein.

Der Gemeinderat beantragte an der Versammlung die Annahme eines Objektkredits in Höhe von 795'000 Franken zugunsten des Projekts der Sanierung des Flachdachs Kultur- und Sportzentrum Gries sowie eines weiteren Objektkredits in Höhe von 525'000 Franken zuhanden des Projekts einer Photovoltaikanlage auf dem gleichen Gebäude.
Liegenschaftenvorstand Michael De Vita-Läubli (GLP) betonte, dass das Flachdach bereits heute in einem Zustand sei, welcher punktuelle Sanierungsinterventionen erfordere.

Sinnvolle Investition

«Es ist in der Tat ein gewisses Schadensrisiko vorhanden, weshalb es bedeutend ist, künftig eintretende kostspielige Bauschäden zu verhindern», unterstrich der Referent. Er meinte, dass sich Volketswil als Energiestadt auch in die Pflicht nehmen sollte, um auf dem flächenmässig grössten Dach der Stadt eine Photovoltaikanlage zu installieren – denn nun biete sich die Gelegenheit.

RPK-Präsident Michael Wyss (FDP) meinte, dass die Lebensdauer des Dachs zwar noch nicht erreicht sei. Dennoch mache diese «vorgezogene Investition» auch aus ökonomischer und ökologischer Betrachtung Sinn. Der Souverän sprach sich grossmehrheitlich für die beiden Kreditanträge aus.

Zweifache Kreditunterschreitung

Karin Ayar (parteilos) präsentierte an der Versammlung die Bauabrechnung in Zusammenhang mit dem Neubau des Bushofs Schwerzenbach. Die Tiefbau- und Werkvorständin meinte, dass man lange genug auf diese Bauabrechnung gewartet habe. Dies sei jedoch damit zu begründen, dass der Standort des Bushofs nicht auf Volketswiler Gemeindegebiet liege.

Im Sommer 2015 hätten die vier beteiligten Gemeinden insgesamt fünf Millionen Franken bewilligt. Dabei sei wohl die Komplexität der Architektur unterschätzt worden, weshalb der Kredit habe nachgebessert werden müssen. Letztlich seien rund 5,8 Millionen Franken für das Bauwerk zur Verfügung gestanden. Volketswil hatte dabei mit 56,4 Prozent Beteiligung den Löwenanteil zu tragen.

«Es ist ein gelungenes Bauprojekt, man hat sehr viel für das investierte Geld erhalten», bilanzierte die Rednerin. Früher sei optisch von einem Bushof kaum etwas wahrnehmbar gewesen, «es war ein trauriges Bild», führte sie aus. Der neue Bushof wirke nicht nur leicht und luftig, sondern bewältige auch problemlos die rund zwei Millionen Fahrgäste pro Jahr.

Der Souverän genehmigte die beiden Bauabrechnungen für den Neubau des Bushofs Schwerzenbach und den Neubau der Velostation beim Bushof. Beide Abrechnungen hatten mit einer Kreditunterschreitung abgeschlossen.

Polizeiverordnung zu «gummig»?

Sicherheitsvorstand Thomas Brauch (SVP) erläuterte die Eckpfeiler der totalrevidierten Polizeiverordnung. Die angepasste Verordnung präsentiere sich nun schlanker und übersichtlicher, es seien einzelne Passagen gestrichen oder präzisiert worden.

Statt der bisher 36 umfasst sie nun noch 26 Artikel. «Ziel war, die überarbeitete Polizeiverordnung für Volketswilerinnen und Volketswiler verständlich zu halten» betonte der Referent.
Eine Votantin monierte, dass gewisse Passagen im neuen Werk zu «gummig» formuliert seien. Sie ortete eine Art Beweisumkehr beim Immissionsschutz, wenn von «erheblich belästigt» oder «nicht unzumutbar stören» bei Lärmbelästigungsthemen, etwa beim Rasenmähen oder Musikhören, gesprochen werde. Referent Thomas Brauch meinte, dass es ein Gebot der Stunde sei, Rücksicht auf die anderen zu nehmen. «Die neue Verordnung ist nicht lascher, sondern allenfalls moderner formuliert», antwortete er.

Ein weiterer Votant erachtete einzelne Formulierungen ebenfalls als eher grenzwertig und wünschte sich präzisere Formulierungen. Ebenso meinte ein Besucher, dass er gewisse Formulierungen gegenüber jenen, die Lärm produzieren würden, vermisse. Da keine Anträge eingingen, konnte die Versammlung über das Geschäft abstimmen. Die neue Verordnung wurde mit 57 Ja- gegenüber 15 Nein-Stimmen angenommen. Sie tritt per 1. Juni dieses Jahrs in Kraft.

Die Schulgemeinde präsentierte die Bauabrechnung über die Erweiterung und Sanierung des Schulhauses Zentral in Volketswil. Die Bauabrechnung weist eine Kreditunterschreitung in Höhe von 160'260 Franken aus. Der noch 77-köpfige Souverän genehmigte das Geschäft einstimmig.

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